Fahrstromverstärkung - Elektrische Anlagen Planungsleistungen Lph 1-7 Referenznummer der Bekanntmachung: HEAGM-2023-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heagmobilo.de
Adresse des Beschafferprofils: www.heagmobilo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrstromverstärkung - Elektrische Anlagen Planungsleistungen Lph 1-7
Fahrstromverstärkung - Elektrische Anlagen Planung Lph 1-7
Die HEAG mobilo GmbH beabsichtigt die Verstärkung der elektrotechnischen Anlagen der Fahrstromversorgung. Die Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgen im laufenden Betrieb. Die Planung ist gemäß HOAI 2021 für die Phasen LPH 1 - 7 nach dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstungen in Anlehnung an Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen auszuführen. Für alle Leistungsphasen sind Grundleistungen nach HOAI 2021, Anlage 15, Nr. 15.1 und teilweise auch besondere Leistungen zu erbringen.
Die Planung umfasst folgende Maßnahmen:
1.) Umbau und Verstärkung von 4 vorhandenen Gleichrichterstationen
Austausch von 11 Streckenleistungsschalter mit Nennstrom 1200 A auf Nennstrom 2600 A inkl. Anpassung der Steuerung in den Streckenabgängen. Da die eingebauten Leistungsschalter für einen Dauergrenzstrom von 1200 A ausgelegt sind, müssen diese durch Typen mit einem Dauergrenzstrom von 2600 A ersetzt werden.
2.) Ausrüstung von 10 Speisepunkten mit Einspeiselasttrennschaltern zur Freischaltung der Speisekabelstrecken mit G-Schutz- und Kabelschutzmitnahme sowie der notwendigen Erweiterung und Verknüpfung der Steuerungen in den Gleichrichterstationen einschließlich Aufbau eines Signalübertragungsweges. Neubau von Einspeiselasttrennschalter im Freiluftschrank, mit Sockel, mit Tiefbau, mit Anschluss und Einbindung der Leistungs- und Steuerkabel.
3.) Einbau von 13 Kuppelleistungsschaltern für die selektive Abschaltung von durchgekuppelten Speiseabschnitten. Der Neubau der Kuppelleistungsschalter erfolgt im Freiluftschrank DC + Freiluftschrank Steuerung, mit Sockel, mit Tiefbau, mit Anschluss und Einbindung der Leis-tungs- und Steuerkabel. Die KLS bestehen aus je einem Freiluftschrank für den Leistungs-schalter, mit allen Komponenten für den Hauptstromkreis (750 VDC), sowie einen Freiluftschrank für die Steuerung und der Niederspannungsversorgung mit Zählplatzeinrichtung.
4.) Austausch von Streckenschutzgeräten in den Gleichrichterstationen UA Mitte (4 Streckenschutzgeräte) und in der GS Frankfurter Straße (3 Streckenschutzgeräte) einschließlich der DC-Trennverstärker zur Messwerterfassung und Melde- und Bedienfeld
Rahmentermine voraussichtlich:
Leistungsbeginn: 09/2023
Leistungsende: 02/2025
Verlängerung In Abhängigkeit von der Projektlaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung und Nachweis gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregistervorhanden ist (von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft und Nachunternehmen zur Eignungsleihe vorzulegen)
(Ausschlusskriterium)
2) Eigenerklärung gem. §75, Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieursvorliegt. (von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft und Nachunternehmen zur Eignungsleihe vorzulegen)
(Ausschlusskriterium)
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (3) VgV) (Anlage 04.1, 12.1ff):
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,0 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. € bei sonstigen Schäden abzuschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen, spätestens jedoch 3 Wochen nach Unterzeichnung dieses Vertrages.
2) Erklärung zum Gesamtumsatz gem. § 45 (4) Nr. 4 VgV (Anlage 04.1):
Erklärung über den Mittleren Gesamtumsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bieters und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (die Analogie ist durch den/die Bieter/-gemeinschaft darzulegen) in den letzten drei Geschäftsjahren.
Sollte es sich um eine Bietergemeinschaft handeln, sind diese Angaben in Form einer Anlage beizufügen.
3) Erklärung zur Kapazität des Bieters gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV (Anlage 04.1):
Die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften. Das Firmenorganigramm ist als gesonderte Anlage beizufügen. es sich um eine Bietergemeinschaft handeln, sind die Angaben weiterer Firmen in Form einer Anlage beizufügen.
4) Angaben im Zusammenhang mit Insolvenz, Liquidation, beruflichem Fehlverhalten
i. Angabe zu Insolvenz (Anlage 04.1):
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
ii: Angaben zu Liquidation:
Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
iii: Angabe zu beruflichem Fehlverhalten
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
5) Erklärung zur Sanktion Russland (Anlage 04.2):
Gemäß dem Schreiben vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BWI7-70409/2#1 vom 14.04.2022 sehen wir uns gezwungen, die dortigen Regelungen anzuwenden. Die Eigenerklärung Sanktion Russland ist vom Bewerber/Bieter bzw. Mitglied der Bewerber / -Bietergemeinschaft und von seinen Nachunternehmern / Unterauftragnehmern auszufüllen und dem Angebot beizulegen
Zu 3) Mindestpersonaleinsatz für die ausgeschriebene Leistung (Anlage 12.1ff):
Mind. 2 Personen im Bereich Fachplanung Fahrstrom Elektrische Anlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen verfolgt, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Insbesondere sind Unternehmen, die selbst oder über verbundene Unternehmen auch als Mitglied einer ARGE, im Zeitraum der ausschreibungsgegenständlichen Leistungserbringung Ingenieurleistungen in Teilprojekten erbringen, nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass das Unternehmen Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Angaben zu Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.
1) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und der Stellvertretung gem. §46 VGV (Anlage 04.1 sowie Nachweise):
Die Projektleitung (PL) und Stellvertretung (stellv. PL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen (Anlage 04.1 und die zugehörigen beizufügenden Anlagen).
Die nötigen Nachweise sind in Form einer Anlage beizufügen.
2) Erklärung zur technischen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV (Anlage 04.1 sowie Nachweise):
Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bieter zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt. (inkl. verwendete Hardware und Software):
Technisches Equipment und Softwarelizenzen zur Durchführung von Online-Meetings und Online-Beteiligungsformaten (z.B. MS Teams, Web-Ex)
Eingerichteter Dienst zum Austausch von Daten (z.B. MS Sharepoint)
3) Angaben zur Gewährleistung der Qualität (Anlage durch den Bieter zu erstellen)
Angaben zu Maßnahme des Bieters zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung. Die nötigen Erklärungen sollen in einer gesonderten Anlage (nicht mehr als 1 Seite) beigefügt werden.
4) Vorlage von Referenzen als Mindestvoraussetzungen zur Eignung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Projekts:
Untenstehende Referenzprojekte über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind als Mindestanforderung für die Eignung nachzuweisen:
Zwei vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten zehn Jahre im Bereich der Fachplanung Fahrstrom Elektrische Anlagen, DC-Nahverkehrsbahnen
Ein Bieter muss alle Eignungskriterien erfüllen, um zur Angebotsbewertung zugelassen werden zu können
Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen (ebenfalls Bestandteil der Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Angebot muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
2) Zu Unteraufträgen:
Der Bewerber oder Bieter hat anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 (10) VgV).
3) Ergänzend zu III.1) Teilnahmebedingungen
Allgemeine Hinweise:
Für Nachfolgende vorzulegende Erklärungen oder Nachweise zur Eignung, ist neben der Einreichung der Eigenerklärung zu Eignung (04.1) eine direkt abrufbare Eintragung oder ein Nachweis aus einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierungssystem im Sinne des § 48 Abs. 8 der Vergabeverordnung
1. eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Vertragsstaates oder
2. eines Präqualifikationsregisters der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH, des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder vergleichbarer Stellen ausreichend. Die Eintragung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten "Präqualifizierungsstelle" und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ergänzt durch die in der Eigenerklärung zur Eignung (04.1) geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise bzw. sind die Eigenerklärungen zur Eignung (04.1) auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
4) Wichtiger Hinweis:
Die unter III.1.3 als auftragsbezogene Mindeststandards geforderten Referenzen zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. 12.1 und 12.2) sind in jedem Fall einzureichen!
5) Bieterfragen
Fragen und Auskunftsersuchen der Bieter müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist bei der Auftraggeberin eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).