Bauüberwachungsleistungen für Lärmschutzmaßprojekte im Bereich Würzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30334
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für Lärmschutzmaßprojekte im Bereich Würzburg
Winterhausen, Goßmannsdorf, Marktbreit, Ochsenfurt, Obernbreit
Bauüberwachung Fahrbahn und E-Technik im Rahmen der Bauarbeiten der
Lärmschutzwand in Winterhausen
Lärmschutzwand in Goßmannsdorf
Lärmschutzwände 1 bis 2 in Marktbreit
Lärmschutzwände 1 bis 4 in Ochsenfurt
Lärmschutzwand in Obernbreit
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse: Bei der VzG-Strecke 5321 handelt es sich um eine zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte.
Lage / örtliche Verhältnisse: Der vorhandene Baubereich befindet sich auf der Strecke 5321 und in den Ortsdurchfahrten Winterhausen, Goßmannsdorf, Marktbreit Ochsenfurt und Obern-breit.
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen. gemäß Anlage 1.1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
- Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 1.4
- Leistungen der Bauüberwachung in den Lph 3-7 gemäß Anlage 01.12
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BÜB OB/KIB, FBÜ E-Technik für Lärmschutzwände auf VZG Strecke 5321
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97230
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Winterhausen, Goßmannsdorf, Marktbreit, Ochsenfurt, Obernbreit
Bauüberwachung Fahrbahn und E-Technik im Rahmen der Bauarbeiten der
Lärmschutzwand in Winterhausen
Lärmschutzwand in Goßmannsdorf
Lärmschutzwände 1 bis 2 in Marktbreit
Lärmschutzwände 1 bis 4 in Ochsenfurt
Lärmschutzwand in Obernbreit
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse: Bei der VzG-Strecke 5321 handelt es sich um eine zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte.
Lage / örtliche Verhältnisse: Der vorhandene Baubereich befindet sich auf der Strecke 5321 und in den Ortsdurchfahrten Winterhausen, Goßmannsdorf, Marktbreit Ochsenfurt und Obern-breit.
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen. gemäß Anlage 1.1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
- Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 1.4
- Leistungen der Bauüberwachung in den Lph 3-7 gemäß Anlage 01.12
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Land: Deutschland
Zusätzliche Sperrpausen für die Fertigstellung der Lärmschutzwände in der Ortsdurchfahrt Ochsenfurt. LÄ03
Die Weiterbeauftragung der Bauüberwachung KMS Ingenieure ist wirtschaftlich und projektspezifisch am sinnvollsten, da eine
Neuvergabe mehr Ressourcen und Personal bindet und der aktuellen Marktlage kein wirtschaftlicheres Angebot erwartbar ist. Die
Weiterbeauftragung der Bauüberwachung KMS Ingenieure ist aus technischen und projektspezifischen am sinnvollsten, da sie die
Bevollmächtigung der Projektleitung hat. Zudem ist sie von den Anlagenverantwortlichen betrieblich eingewiesen, um die Sperrpausen
auszuführen. Außerdem kennt sie sich in der Bauausführung aus. Eine Neuvergabe oder Nicht-Beauftragung der
Bauüberwachungsleistung würde zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen und das Projekt Know-How würde verloren gehen.