Oestrich Winkel Restarbeiten Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55608
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Oestrich Winkel Restarbeiten Kabeltiefbau
Oestrich Winkel Restarbeiten Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Oestrich Winkel Restarbeiten Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lampertswalde
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01561
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Oestrich Winkel
Oestrich Winkel Restarbeiten Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lampertswalde
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01561
Land: Deutschland
Nachtrag 04: Zusätzliche Baustelleneinrichtung vorhalten mit den jeweiligen Personalen und Zweiwegetechnik, über den vereinbarten Ausführungszeitraum hinaus.
Auf Grund von Behinderungen im Bautenstand und da vereinbarte Sperrpausen aus dem Jahr 2022 durch Arbeiten im Gegengleis nicht wie geplant genutzt werden konnten, werden zusätzliche Sperrpausen benötigt, um das Leistungs-Soll des ursprünglichen Vertrages zu erfüllen. Durch die Anmeldefristen der Sperrpausen können diese erst im Jahr 2023 stattfinden, weshalb sich die Ausführungszeit verlängert. Dies hat Auswirkungen auf die Baustelleneinrichtungszeit mit dem Vorhalten der Personale und der Zweiwegetechnik.
Durch den Wechsel des Auftragnehmers würden Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung verloren gehen und es könnte zu gegenseitigen Behinderungen kommen. Ebenfalls wäre nicht mehr hinreichend erkennbar bei welchem Arbeitnehmer man ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Ebenso würden beträchtliche Zusatzkosten durch erneute Baustellenlogistik anfallen.