Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33039
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Ziel der Maßnahme ist die Engpassauflösung und Entmischung der Verkehrsströme durch die Beseitigung des zweigleisigen Engpasses zwischen Heidelberg Hbf und dem Zusammenlauf der beiden zweigleisigen Strecken 3601 (Darmstadt - Heidelberg) und 4000 (Mannheim – Heidelberg-(Konstanz)). Daher soll dieser rd. 3 km lange Abschnitt viergleisig ausgebaut werden, indem die beiden Gleise der Strecke 3601 verlängert werden.
Ferner soll zur kreuzungsfreien Vorsortierung der Verkehre das Richtungsgleis 3601 (Darmstadt – Heidelberg) unter oder über die Strecke 4000 (Mannheim – Heidelberg) geführt werden. Dabei soll sich die Streckenführung an der bestehenden Lage der Strecke 4000 orientieren und die parallele Trasse der stillgelegten Strecke 4002 mitnutzen, die südlich verläuft.
Außerdem sind in Heidelberg Hbf größere Spurplanumbauten erforderlich, um die Viergleisigkeit anzubinden und den neuen Anforderungen aufgrund der Vorsortierung der Verkehre gerecht zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung Viergleisiger Ausbau HD-Wieblingen – HD-Hbf
Ziel der Maßnahme ist die Engpassauflösung und Entmischung der Verkehrsströme durch die Beseitigung des zweigleisigen Engpasses zwischen Heidelberg Hbf und dem Zusammenlauf der beiden zweigleisigen Strecken 3601 (Darmstadt - Heidelberg) und 4000 (Mannheim – Heidelberg-(Konstanz)). Daher soll dieser rd. 3 km lange Abschnitt viergleisig ausgebaut werden, indem die beiden Gleise der Strecke 3601 verlängert werden.
Ferner soll zur kreuzungsfreien Vorsortierung der Verkehre das Richtungsgleis 3601 (Darmstadt – Heidelberg) unter oder über die Strecke 4000 (Mannheim – Heidelberg) geführt werden. Dabei soll sich die Streckenführung an der bestehenden Lage der Strecke 4000 orientieren und die parallele Trasse der stillgelegten Strecke 4002 mitnutzen, die südlich verläuft.
Außerdem sind in Heidelberg Hbf größere Spurplanumbauten erforderlich, um die Viergleisigkeit anzubinden und den neuen Anforderungen aufgrund der Vorsortierung der Verkehre gerecht zu werden.
LÄA 21 Die DB Netz hat für die Entwurfsplanung der Maßnahme 4-gleisiger Ausbau HD-Wieblingen sogenannte „Agile Methoden“ zur Projektabwicklung ursprünglich festgelegt. Im Zuge des „Agilen Projektmanagements“ wünscht die DB Netz einen „Integrativen Terminplan“ welcher sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer zur Projektsteuerung herangezogen werden soll.
Als Grundlage soll dabei der Musterterminplan DB Netz verwendet werden. Seitens des AG bestand die Forderung die durch den AG zu erbringenen Leistungen, als eigene Vorgänge, in einem gemeinsamen Terminplan abzubilden.
Würde der Nachtragsinhalt an einen anderen AN vergeben werden, müsste sich ein neuer AN erst einarbeiten, dies würde zu einem Mehraufwand (Kosten und Zeit) führen. Zudem würde aufgrund der neuen Schnittstelle auch ein vergütungswürdiger Mehraufwand beim Generalplaner entstehen. Synergieeffekte durch die Vergabe der Leistungen an den Generalplaner gehen verloren.