Stadtverkehr Lampertheim
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lampertheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lampertheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverkehr Lampertheim
Stadt Lampertheim
Die Stadt Lampertheim als zuständige Behörde gem. § 5 Abs. 3 und 4 ÖPNVG Hessen beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 16. August 2025.
Vergeben wird auf Basis des aktuellen Nahverkehrsplans des Kreises Bergstraße die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Los 1) und einem On-Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG) (Los 2).
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Das Los 1 (Buslinienverkehr) umfasst die heutigen Linien
– 601 (Hofheim – Rosengarten – Lampertheim Bahnhof und zurück),
– 602 (Hüttenfeld – Neuschloß – Lampertheim Bahnhof – Lampertheim Schulzentrum West und zurück),
– 605 (Neuschloß – Lampertheim Pestalozzischule und zurück)
und die auf den Linien 603 und 604 (s.u.) neben dem On-Demand-Verkehr weiterhin erforderlichen Fahrten mit KOM vor 8:15 Uhr morgens (Bahnzubringer im Berufsverkehr) und für den Schülerverkehr (sowohl Anfahrten morgens, wie Heimfahrten mittags und nachmittags).
Genauere Angaben zu den Linien und zum Leistungsumfang sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung“ unter der Adresse https://www.lampertheim.de/de/presse/meldungen/2023-06-22-13-11-23.php zu finden.
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In Los 2 ist, ergänzend zu den Linienfahrten im regulären Buslinienverkehr, im Kernstadtbereich ein On Demand-Betrieb (On Demand-Verkehr) einzurichten. Er umfasst räumlich die Erschließung durch die heutigen Linien
– 603: Lampertheim Biedensand - Bahnhof - Europabrücke - Seniorenwohnheim
– 604: Lampertheim Biedensand - Bahnhof - Seniorenwohnheim - Europabrücke
das gegebenenfalls noch um das Gebiet „Westend“ erweitert wird. (Das Bediengebiet ist im o.g. ergänzenden Dokument auch kartografisch dargestellt.)
Der On-Demand-Verkehr erfolgt auf Bestellung durch den Fahrgast. Er erfolgt linien- und fahrplanungebunden zwischen Haltestellen im Bediengebiet, eine Haustür-Bedienung ist nicht vorgesehen. Für die On-Demand-Bedienung müssen mindestens zwei, im Falle hoher Nachfrage bis zu drei Fahrzeuge (PKW mit 6 bis 8 Fahrgastsitzen) zeitgleich bereit gestellt und eingesetzt werden.
Genauere Angaben zum On-Demand-Verkehr und zu seinem Leistungsumfang sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung“ unter der Adresse https://www.lampertheim.de/de/presse/meldungen/2023-06-22-13-11-23.php zu finden.
Für den On-Demand-Verkehr (Los 2) sind als Option mögliche Erweiterungen der Bedienzeiten über den den heutigen Bedienzeiten der Linien 603 und 604 hinausgehenden Zeitraum hinaus in die Schwachverkehrszeiten hinein (Montag bis Freitag abends sowie am Samstag und Sonntag) vorgesehen.
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In Los 2 (On Demand-Verkehr) müssen spätestens ab dem 27. Juni 2026 zwei der eingesetzten Fahrzeuge „saubere leichte Nutzfahrzeuge“ gem. § 2 Nr. 4 i.V.m. Anlage 1 SaubFahrzeugBeschG in Form von elektrisch angetriebenen PKW (Elektro-PKW) sein.
Die Stadt Lampertheim strebt nach derzeitigem Stand an, für die Abstellung und Energieversorgung der elektrisch angetriebenen PKW im On-Demand-Verkehr, die zur Erfüllung der oben genannten Quote eingesetzt werden, eine ausreichend große Fläche mit entsprechender Infrastruktur auf Verlangen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Weitere Angaben hierzu sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung“ unter Ziffer 3.2 zu finden.
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Es ist vorgesehen, dass das im Ausschreibungswettbewerb jeweils erfolgreiche Verkehrsunternehmen (VU) die Betriebsführerschaft auf die Verkehr und Tourismus Lampertheim GmbH (VTL) überträgt. Die VTL schließt einen Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag mit dem VU und bindet dieses als Subunternehmer ein.
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Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, aufgeteilt in zwei Lose, pro Los jeweils als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Bekanntmachung (Vorinformation) für die Verkehrsleistungen ausgelöst, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation unter II.2.4) und VI.1) Ziffer 2 benannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
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2. Anforderungen
Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) für die beiden Lose bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das ab August 2025 gültige Fahrplanangebot und die On Demand-Betriebszeiträume, Anforderungen, Standards und ergänzende Informationen sind in dem Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung“ unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.lampertheim.de/de/presse/meldungen/2023-06-22-13-11-23.php
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3. Qualitätssicherungsvereinbarung
Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf eines der Lose oder beide Lose kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.
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4. Klarstellung zu Ziffer IV.1)
Die Eintragung unter IV.1) Verfahrensart „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Abs. 3 der VO (EG) Nr.1370/2007)“ erfolgt programmseitig automatisch mit dem Klammerzusatz. Andere Eintragungen waren bei der Auswahl „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren“ nicht möglich. Geplant ist allerdings die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. den Bestimmungen des GWB und der VgV.