Digitales Röntgensystem - DRINGLICH Referenznummer der Bekanntmachung: 3011822.000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ginnheimer Landstraße 94
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15228058760
Fax: +49 69970861100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markus-krankenhaus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Röntgensystem - DRINGLICH
Beschaffung eines digitalen Röntgensystems für die zentrale Notaufnahme (Dringlichkeit wegen plötzlichen Totalausfalls)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH (nachfolgend die „Auftraggeberin“) als modern ausgestattete Kliniken legen besonders großen Wert auf die individuelle Behandlung der Patienten. Die Auftraggeberin ist im Rhein-Main-Gebiet der kompetente Partner in allen Fragen der Gesundheit. Wir nehmen als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung einen überregionalen Versorgungsauftrag wahr und bieten unseren Patient:innen ein sehr differenziertes Behandlungsspektrum auf höchstem medizinischen und pflegerischen Niveau. Mit 697 Betten gehören wir zu den führenden Gesundheitseinrichtungen im Raum Frankfurt am Main. Zu unserem Spektrum gehören Kliniken für Allgemeinchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische Chirurgie, Thoraxchirurgie sowie Gynäkologie. Unser Angebot umfasst außerdem Schwerpunkte in den Bereichen Onkologie, Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie und Urologie. Die Klinik für Psychiatrie, die Medizinisch-Geriatrische Klinik, die Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, das Radiologische Institut sowie ein Zentrum für Palliativmedizin ergänzen unser Leistungsangebot. Im vorliegenden Verfahren sollen bei der Auftraggeberin die vorhandenen radiologischen Modalitäten in der Zentralen Notaufnahme demontiert und entsorgt werden. Nach der technischen Ertüchtigung der Räume soll jeweils ein stationäres digitales Röntgensystem geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden.Das stationäre digitale Röntgensystem in der zentralen Notaufnahme wird für ambulante Patienten genutzt, sowie auch als Partner eines Traumanetzwerks. Das anzubietende digitale Röntgensystem soll am Bestandsplatz aufgestellt und installiert werden. Es handelt sich bei dem Bestandsgerät um Aristos FX Plus der Firma Siemens aus dem Jahr 2010. Das anzubietende digitale Röntgensystem ist im Leistungsverzeichnis (DOKUMENT C. Leistungsverzeichnis) beschrieben. Um ein verlässliches Angebot zu erhalten, erwartet die Auftraggeberin, dass Bieter sich vor Ort über Standort und Leistungsumfang informieren. Zu diesem Zweck erwartet die Auftraggeberin grundsätzlich, dass Bieter einen Besichtigungstermin vereinbaren. Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Nachträge für Mehraufwand, Regiestunden und andere Zusatzleistungen akzeptiert, es sei denn, sie sind ausdrücklich durch die Auftraggeberin zusätzlich beauftragt.
Automatische KI-basierte Kollimation aller Körperregionen
(Optional – nachlieferbar bis Ende 2024 – gesonderte Preisabfrage und gesonderte Beauftragung – Preisangabe wird in der Wertungsmatrix berücksichtigt)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.