NBS Rhein-Main / Rhein-Neckar PL AusrüstungstechnikLPH 1 und 2 für die Planfeststellungsabschnitte (PFA) 1 bis 5 sowie optional die LPH3 und 4 für die PFA 1 ,2, 3.1 und 3.2. Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44802
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Rhein-Main / Rhein-Neckar PL AusrüstungstechnikLPH 1 und 2 für die Planfeststellungsabschnitte (PFA) 1 bis 5 sowie optional die LPH3 und 4 für die PFA 1 ,2, 3.1 und 3.2.
NBS Rhein/Main - Rhein Neckar
Los 2: Oberleitungsanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Oberleitungsanlagen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NBS Rhein/Main - Rhein Neckar
Los 2: Oberleitungsanlagen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
MKA11: NBS Frankfurt-Mannheim - Ausrüstungstechnik
Bauzeitliche Anbindung der Speiseleitungen/Verlegung der Speisekabel an den neuen Standort des Schaltpostens Mannheim-Waldhof
Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung- und betreuung gehen verloren. Aufgrund der Einarbeitung und Abstimmung mit den Schnittstellenprojekten eines neuen AN entsteht erheblicher Mehraufwand (min. 2AT) und min. 15% höhere Kosten als bei Nachtragsbeauftragung.