LZB Migration Burgsinn Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52739
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
LZB Migration Burgsinn
Linienzugbeeinflussung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LZB Migration Burgsinn
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Burgsinn
Linienzugbeeinflussung
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
LÄA 03 - m Rahmen der Gesamtbaumaßnahme RA3a sind für die Wiederinbetriebnahme der LZB Zentralen Würzburg und Burgsinn Pegelmessfahrten zwingend erforderlich, um die nachgelagerte LZB Migration sicherstellen zu können.
Zudem konnte die geplante Abnahme der migrierten LZB Zentrale Burgsinn nicht in Eigenleistung erbracht werden.
Das technische Now-how der Pegelmessung musste von einem Abnahmeprüfer LZB bewertet werden. Somit müssen auch die Messfahrten durch Thales durchgeführt werden.
Aus Kapazitätsgründen müsste die Abnahme der migrierten LZB Zentrale Burgsinn durch einen Abnahmeprüfer erfolgen, der von der Fa. Thales gestellt wurde.
Die LZB hätte ohne Pegelmessfahrten und Abnahme nicht wieder in Betrieb genommen werden können. Somit hätte die DB Netz Mindereinnahmen durch geringere Trassenerlöse und auf der gesamten Strecke Kapazitätsprobleme.