Sanierung Mühltalbad Darmstadt - Schwimmbadtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: MTB-1-4-01-00
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.proprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mühltalbad Darmstadt - Schwimmbadtechnik
Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Mühltalbads in Darmstadt-Eberstadt.
Schwimmbadtechnik
Mühltalbad Darmstadt Eberstadt Mühltalstraße 72-80 64297 Darmstadt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Eigenbetrieb Bäder beabsichtigt die Sanierung des Mühltalbades in Darmstadt-Eberstadt. Das Projektmanagement übernimmt die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & CO KG (DSE).
Das Mühtalbad befindet sich auf städtischem Grundstück in der Mühltalstraße 72-80 am Ortsrand des Stadtteiles Darmstadt-Eberstadt. Im Süden grenzt das Grundstück an die Mühltalstraße, im Westen an die Zufahrt zum Parkplatz des Bades.
Die Gesamtsanierung des Mühltalbades erfolgt in mehreren Etappen, beginnend mit den Baumaßnahmen zum Bademeisterhaus im Frühjahr 2023.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung der Schwimmbadtechnik für das vorgenannte Vorhaben. Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung gem. weiterer Besonderer Vertragsbedingungen I-III der Stadt Darmstadt
- Erklärung zur Kampagne der Wissenschaftsstadt Darmstadt "Aktiv gegen Kinderarbeit"
- Eigenerklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Finanzverwaltung und der Sozialversicherung sowie seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern restlos nachgekommen ist
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß dem gemeinsamen Runderlass der Hessischen Landesregierung nicht vorliegen
- Eigenerklärung über die Unternehmensform
- Eigenerklärung bezüglich Steuerabzugs bei Bauleistungen
- Verpflichtungserklärung HVTG
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften
Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (gem. FB 235 VHB)
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (gem. FB 236 VHB)
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regemäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regemäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL66GH6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.