Prozess digitale Einstllung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6963010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozess digitale Einstllung
Das Universitätsklinikum Frankfurt ist mit den 33 Fachkliniken und klinisch theoretischen Instituten der universitäre Maximalversorger für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Jährlich werden hier rd. 46.000 stationäre sowie rd. 482.000 ambulante Patientinnen und Patienten behandelt. Hinzu kommt ein umfangreiches
Leistungsspektrum in Forschung und Lehre auf international konkurrenzfähigem Niveau. Insgesamt sind am Universitätsklinikum Frankfurt mehr als 7.500 Beschäftigte in der Krankenversorgung, in Lehre und Forschung sowie in der Administration und in den Wirtschaftsdiensten tätig. Alle Bereiche befinden sich in Frankfurt an einem Standort.
In 2023 strebt das Dezernat Personal eine zügige digitale Transformation der Kernprozesse an. Im Fokus steht dabei zunächst der komplexe und zeitintensive Einstellungsprozess, der für eine verlässliche Personalgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels ein wesentlicher Faktor spielt.
Zu realisieren sind ganzheitliche End-to-end Prozesse. Neben der Reduzierung von Medienbrüchen müssen verschiedene Systembrüche zusammengeführt und ggf. fehlende Systemfunktionalitäten (Features) implementiert werden.
Das Projekt ist vom Vorstand als Stakeholder initiiert und wird aus der Abteilung HR-Systeme und Zeitwirtschaft heraus gesteuert
Das Universitätsklinikum Frankfurt ist mit den 33 Fachkliniken und klinisch theoretischen Instituten der universitäre Maximalversorger für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Jährlich werden hier rd. 46.000 stationäre sowie rd. 482.000 ambulante Patientinnen und Patienten behandelt. Hinzu kommt ein umfangreiches Leistungsspektrum in Forschung und Lehre auf international konkurrenzfähigem Niveau. Insgesamt sind am Universitätsklinikum Frankfurt mehr als 7.500 Beschäftigte in der Krankenversorgung, in Lehre und Forschung sowie in der Administration und in den Wirtschaftsdiensten tätig. Alle Bereiche befinden sich in Frankfurt an einem Standort.
In 2023 strebt das Dezernat Personal eine zügige digitale Transformation der Kernprozesse an. Im Fokus steht dabei zunächst der komplexe und zeitintensive Einstellungsprozess, der für eine verlässliche Personalgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels ein wesentlicher Faktor spielt.
Zu realisieren sind ganzheitliche End-to-end Prozesse. Neben der Reduzierung von Medienbrüchen müssen verschiedene Systembrüche zusammengeführt und ggf. fehlende Systemfunktionalitäten (Features) implementiert werden.
Das Projekt ist vom Vorstand als Stakeholder initiiert und wird aus der Abteilung HR-Systeme und Zeitwirtschaft heraus gesteuert
Die Laufzeit des Auftrages beträgt in Summe 60 Monate. Ab Vertragsbeginn sind die ersten max. 6 Monate als eine Phase des Proof of Concept anzusehen. Nach erfolgreichem Abschluss des Proof of Concept wird die Lösung für weitere 54 Monate in die allgemeine Betriebsorganisation überführt und genutzt. (6+54=60)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prozess digitale Einstllung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung gem. §63 I Nr. 3 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.