EÜ Sternbrücke - Ausrüstungsgewerke 50 Hz LST Kabelverlegung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60900
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Sternbrücke - Ausrüstungsgewerke 50 Hz LST Kabelverlegung
Bei dieser Baumaßnahme steht im Wesentlichen die Herstellung der Kabelhilfsbrückentrasse mit den erforderlichen Kabelkanälen im Fokus. Hierbei sind Erdungsanschlüsse und Vandalismusschutz zu berücksichtigen. Weiterhin sind aufgeständerte Kabelkanäle und die Plattformen für die Kabelschränke am Bahndamm Ost und West (Fernbahnseite) Bestandteil der Maßnahme.
Ausschreibung Ausrüstungsgewerke LST und Kabelverlegung alle Gewerke (LST, Tk, OLA, Bahnstrom, EEA)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EÜ Sternbrücke - Ausrüstungsgewerke 50 Hz LST Kabelverlegung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.