Sanierung Freibad Korbach - Vergabe von Architekten- und Fachingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1806_2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Freibad Korbach - Vergabe von Architekten- und Fachingenieurleistungen
Der Auftraggeber plant im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung / Neubau des Freibades Korbach, die folgenden Leistungen stufenweise zu vergeben:
- Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (inkl. Teilabbruch)
- Planungsleistungen Freianlagen
- Planungsleistungen Schwimmbeckenanlage (Edelstahl)
- Planungsleistungen Tragwerksplanung
- Planungsleistungen Technische Ausrüstung
(alle Leistungsbilder außer Förderanlagen)
-- Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
-- Wärmeversorgungsanlagen
-- Lufttechnische Anlagen
-- Starkstromanlagen
-- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
-- Nutzungsspezifische Anlagen
-- Gebäudeautomation
- Planungs- /Beratungsleistungen zu Bauphysik, Akustik/Schallschutz, Brandschutz, Geotechnik (Baugrund)
- SiGeKo-Leistungen
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Inhalte der Leistungsbeschreibung (Teil B) verwiesen.
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH Arolser Landstraße 27 34497 Korbach
Der Auftraggeber plant im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung / Neubau des Freibades Korbach, die folgenden Leistungen stufenweise zu vergeben:
- Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (inkl. Teilabbruch)
- Planungsleistungen Freianlagen
- Planungsleistungen Schwimmbeckenanlage (Edelstahl)
- Planungsleistungen Tragwerksplanung
- Planungsleistungen Technische Ausrüstung
(alle Leistungsbilder außer Förderanlagen)
-- Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
-- Wärmeversorgungsanlagen
-- Lufttechnische Anlagen
-- Starkstromanlagen
-- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
-- Nutzungsspezifische Anlagen
-- Gebäudeautomation
- Planungs- /Beratungsleistungen zu Bauphysik, Akustik/Schallschutz, Brandschutz, Geotechnik (Baugrund)
- SiGeKo-Leistungen
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Inhalte der Leistungsbeschreibung (Teil B) verwiesen.
Mindestens vergeben werden die Architektenleistungen der Leistungsstufen 1 und 2. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-2,
Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
Stufe 3: Leistungsphasen 5-7
Stufe 4: Leistungsphasen 8-9.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und einzelner Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an
(formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die
Aufforderung von weniger als 3 Bewerbern zur Angebotsabgabe ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung
des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen
erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die
Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl
und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei
anhand folgender Kriterien:
(1) Referenzen gem. Abschnitt III.1.3 (2) dieser Bekanntmachung. Gewertet werden max. 5 Referenzen, wobei die Mindestreferenzen nicht gewertet werden. Wertung mit je 2 Punkten. Max. 10 Punkte möglich.
(2) Referenzen gem. Abschnitt III.1.3 (3) dieser Bekanntmachung. Gewertet werden max. 5 Referenzen, wobei die Mindestreferenzen nicht gewertet werden. Wertung mit je 2 Punkten. Max. 10 Punkte möglich.
(3) Der Hauptbearbeiter gem. Abschnitt III.1.3 (1) verfügt über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Architektur: - 4 Punkte; der Hauptbearbeiter verfügt über mindestens 7,5 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Architektur - 2 Punkte.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 1 und 2), Leistungsstufe 2 (LPH 3 und 4), Leistungsstufe 3 (LPH 5, 6 und 7),
Leistungsstufe 4 (LPH 8 und 9). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Leistungen besteht nicht.
Hinweis zu Ziffer II.2.7: Die Angabe bezieht sich auf den Zeitraum, der für die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 (inkl. Beendigung der Maßnahme und Schlussrechnung) zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertragslaufzeit des Auftragnehmers aufgrund der vorgesehenen stufenweisen Beauftragung nicht zwangsläufig den vollständigen Zeitraum umfasst, sondern auch kürzer sein kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.4) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
(3) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.6) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576
(4) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist.
(1) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.7) über den Gesamtumsatz, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.8) über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind von dem Bewerber erbrachte Planungsleistungen der Objektplanung von Sanierungen oder Neubauten von Schwimmbädern, Hotels oder Beherbergungseinrichtungen mit Schwimmbad, Spa, Fitnesseinrichtungen, Freizeitanlagen, Bildungseinrichtungen mit Schwimmbädern, Reha- und Gesundheitseinrichtungen, sonstige Sportanlagen o.ä.
zu (2): Mindestanforderung: Der durchschnittliche Jahresumsatz bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt 500.000 Euro.
(1) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.9) des für die Leistungserbringung vorgesehenen Hauptbearbeiters mit Angabe von (a) Name, (b) Vorname, (c) Studienabschluss als Dipl. Ing. Architektur, (d) Berufsjahre seit abgeschlossener Hochschul- oder Fachhochschulausbildung mit kurzer Darstellung des beruflichen Lebenslaufes, (e) Nachweis von mindestens einer Referenz über ein in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossenes Projekt im Bereich Herstellung, Sanierung, Umbau oder Modernisierung eines Frei- oder Schwimmbades, einer Erholungs- oder Sportanlage mit badetechnischen Anlagen oder eines damit vergleichbaren Vorhabens betreffend die LPH 1-9. Die Darstellung der Referenzen muss jeweils folgendes beinhalten: (aa) Name und Adresse des Auftraggebers sowie (bb) Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber, (cc) erbrachte Leistungen incl. Angabe der LPH nach HOAI, (dd) Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts inklusive Planungsgegenstand sowie Planungsinhalt und -umfang und bei TGA Angabe der Anlagengruppen, (ee) Zeitraum der erbrachten Leistungen, (ff) Angaben zu Bruttobaukosten (KG 200, 300, 400, 500, 600).
(2) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.10) des Bewerbers zu Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von mindestens zwei in den letzten fünf Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) beauftragten Projekten im Bereich Herstellung, Sanierung, Umbau oder Modernisierung eines Frei- oder Schwimmbades, einer Erholungs- oder Sportanlage mit badetechnischen Anlagen oder eines damit vergleichbaren Vorhabens betreffend die LPH 1-9. Die Darstellung der Referenzen muss jeweils folgendes beinhalten: (a) Name und Adresse des Auftraggebers sowie (b) Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber, (c) erbrachte Leistungen incl. Angabe der LPH nach HOAI, (d) Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts inklusive Planungsgegenstand sowie Planungsinhalt und -umfang und bei TGA Angabe der Anlagengruppen, (e) Zeitraum der erbrachten Leistungen, (f) Angaben zu Bruttobaukosten (KG 200, 300, 400, 500, 600).
(3) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.11) des Bewerbers zu Erfahrungen mit mindestens zwei in den letzten fünf Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossenen Referenzprojekten über Generalplanerleistungen gem. §§ 34, 51 und 55 HOAI, LP 1-9, mit Baukosten von mindestens 3 000 000 EUR netto für die KG 300 und 400 gem. DIN 276. Die Darstellung der Referenz muss folgendes beinhalten: (a) Name und Adresse des Auftraggebers sowie (b) Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber, (c) erbrachte Leistungen incl. Angabe der LPH nach HOAI, (d) Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts inklusive Planungsgegenstand sowie Planungsinhalt und -umfang und bei TGA Angabe der Anlagengruppen, (e) Zeitraum der erbrachten Leistungen, (f) Angaben zu Bruttobaukosten (KG 200, 300, 400, 500, 600)
zu (1): Mindestanforderung: Der Hauptbearbeiter verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Dipl. Ing. Architektur. Nachweis von mindestens einer persönlichen Referenz gem. den Anforderungen aus Abschnitt III.1.1.
zu (2): Mindestanforderung: Nachweis von mindestens zwei Referenzen gem. den Anforderungen aus Abschnitt III.1.2.
zu (3): Mindestanforderung: Mindestanforderung: Nachweis von mindestens zwei Referenzen gem. den Anforderungen aus Abschnitt III.1.3, insbesondere Baukosten von mindestens 3.000.000 EUR netto.
Gemäß § 75 VgV wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten gefordert.
Der Hauptbearbeiter muss Architekt i.S. des § 75 VgV sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bewerber/Bieter sind unter dem unter I.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Der Teilnahmeantrag und das Angebot müssen mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg oder per E-Mail ist unzulässig. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
C.) Mehrere Bewerber/Bieter können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1) einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
(I.) Beabsichtigt der Bewerber/ Bieter/ die Bewerber-/ Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) gilt das in den Vergabeunterlagen geregelte.
(II.) Beabsichtigt Bewerber/ Bieter/ die Bewerber-/ Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe, § 47 VgV) gilt das Folgende:
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrages benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.2). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.3) zu verwenden. Ein Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für
diejenigen Eignungskriterien mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung regelmäßig unzulässig. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaft werden gebeten, sich auch insoweit mit der einschlägigen
vergaberechtlichen Rechtsprechung vertraut zu machen. Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/
Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
E.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS6UK5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.