ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, bauzeitliche Verlegung Rheintalbahn (Umfahrung Havariebereich) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52821
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, bauzeitliche Verlegung Rheintalbahn (Umfahrung Havariebereich)
Umverlegung Rheintalbahn: Oberbau und Schallschutzwand
1500 m Gleis Neubau und Rückbau Rheintalbahn ca. 1500m sowie ca. 280 m Schallschutzwand
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, bauzeitliche Verlegung Rheintalbahn (Umfahrung Havariebereich)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97922
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, bauzeitliche Verlegung Rheintalbahn (Umfahrung Havariebereich)
Umverlegung Rheintalbahn: Oberbau und Schallschutzwand
1500 m Gleis Neubau und Rückbau Rheintalbahn ca. 1500m sowie ca. 280 m Schallschutzwand
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
LÄA 14 -1 Überführung von Bestanddaten nach DB Avani
Notwendigkeit der Leistungen wurden erst im Zuge der Ausführung ersichtlich. Ein Wechsel des AN bedeutet den Eingriff in
ein komplexes Bauvorhaben für minimale Teilleistung und wäre mit erheblichen Verzögerungen und weiteren Mehrkosten
verbunden.Die Verantwortung für diese Teilleistung muss vollständig bei Strabag Rail verbleiben, da sonst Gefahren
aus Zusatzkosten drohen.