Rahmenvertrag "Catering für das Bildungszentrum der AOK Hessen" Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag "Catering für das Bildungszentrum der AOK Hessen"
Rahmenvertrag "Catering für das Bildungszentrum der AOK Hessen"
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Lärchenweg 20 35315 Homberg/Ohm
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (nachfolgend Auftraggeberin genannt) ist mit rund 1,7 Millionen Versicherten die größte Krankenversicherung in Hessen. Mit ca. 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie eine bedeutende Arbeitgeberin in Hessen. Ihr Leistungsportfolio ist breit gefächert und reicht von Vorsorge, Früherkennung und Prävention über Leistungen im Krankheitsfall, zur Rehabilitation und bei Pflegebedürftigkeit bis zu Versicherungstarifen und kundenorientierten Service- und Beratungsangeboten.
Die Auftraggeberin ist ein nachhaltig wachsendes, marktführendes Unternehmen im Gesundheitswesen und baut ihre Wettbewerbsfähigkeit aus. Sie steht für fokussierte Kundenorientierung, eine schnelle Anpassungsfähigkeit der Organisation auf sich verändernde Rahmenbedingungen und motivierte Mitarbeitende. Fortschrittliche Technologien und ein wachsender Vernetzungsgrad ermöglichen neue Entwicklungsimpulse, welche die Auftraggeberin für ihre Kundschaft aktiv gestalten möchte.
Sich verändernde Rahmenbedingungen und eigene Entwicklungsimpulse führen zu umfang-reichen Entwicklungsoptionen, die es vor dem Hintergrund von gesellschaftlichen Megatrends auszurichten gilt.
Im Bildungszentrum (nachfolgend BIZ genannt) der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen in 35315 Homberg (Ohm) finden Tagungen, Schulungen und der Ausbildungsbetrieb der AOK Hessen statt. Sowohl interne als auch externe Besucher und Besucherinnen tagen und übernachten im Haus. Im Untergeschoss des Bildungszentrums befindet sich ein Projektcenter zum agilen Arbeiten. Im Erdgeschoss befindet sich ein Teil des Hoteltraktes, sowie Büros und Desksharing Bereiche. Im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss befinden sich hauptsächlich Seminarräume und eine Kantine mit ca. 100 Sitzplätzen. Im eigenen Hoteltrakt befinden sich 88 Hotelzimmer für die Übernachtungsgäste. Ebenso befindet sich im Untergeschoss ein Bistro (nachfolgend BIZtro genannt), hierbei handelt es sich um eine kleine Gaststätte, welche für die Übernachtungsgäste abends zur Verfügung steht (kein Verzehr von Speisen).
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen sucht eine Vertragspartnerin / einen Vertragspartner (nachfolgend die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer genannt), die / der die gastronomische Versorgung am Standort in Homberg (Ohm) übernimmt. Hierzu wird die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer für die Bewirtschaftung der Kantine und Kaffeestationen sowie für den Betrieb der Hotelrezeption und des BIZtro übernehmen. Die Bewirtschaftung der Kantine umfasst Frühstücks-, Mittags- und Abendversorgung. Es soll ein neues und modernes Gastronomiekonzept sowie die Betreuung der Hotelrezeption gemäß den unten beschriebenen Vorgaben umgesetzt werden.
Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.
Das Bildungszentrum soll Ende 2023 umgebaut und erweitert werden. Im Zuge des Umbaus wird eine neue Kantine gebaut, die sich im Untergeschoss befinden wird. Trotz des Umbaus wird zu jeder Zeit eine der Kantinen im Betrieb sein, so dass eine durchgehende Erbringung der Leistung seitens des Caterers möglich sein wird. Während dieser Umbaumaßnahmen wird es auch eine Übergangsfläche für das BIZtro geben.
Übergeordnete Ziele sind das Erbringen eines attraktiven gastronomischen Angebotes mit einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis und einer zeitgemäßen, modernen Präsentation, sowie eine ertragsorientierte Führung des Betreibens im Sinne der Aufraggeberin.
Zu gewährleisten sind ein Maximum an Kunden- und Tischgastzufriedenheit durch serviceorientiertes Verhalten des Betriebsleiters und aller anderen Mitarbeitenden im laufenden Betrieb, sowie die Umsetzung innovativer Produktideen mit gegebenen technischen Mitteln.
Im Hinblick auf das Angebot zählen ernährungsphysiologisch ausgewogene und vielseitige Speisepläne, die Einarbeitung der neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse, die Steigerung des Wohlbefindens der Kunden, sowie die aktive Gesundheitsförderung und Aktionswochen.
Geschmack, Frische, Gesundheitswert, Abwechslung und Auswahl haben oberste Priorität und sind in der Speisenauswahl zu berücksichtigen. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verpflichtet sich eine bestmögliche Speisenverfügbarkeit in ausreichender Menge und Auswahl bereitzuhalten. HACCP-Standards ("Hazard Analysis Critical Control Point"-Standards) werden generell eingehalten und beachtet. Die Angebote an Speisen und Getränken sind ständig nach neuesten ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammen zu stellen. Es gelten die Referenzwerte und die Vorgaben der höchsten Qualitäten gemäß des deutschen Lebensmittelbuches (DLMB). Sämtliche Richtlinien, Vorgaben, Gesetzte und Bestimmungen, die sich auf die sich in jeglicher Art und Weise auf Nahrungs- und Genussmittel beziehen, sind einzuhalten (siehe § 6 des Rahmenvertrages).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bewerberin/des Bewerbers
(Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Anlage I 02 der Bewerbungsbedingungen I).
Eigenerklärung zur Handelsregistereintragung (Anlage I 03 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV A Ziffer 1 und 2 der EEE, sofern diese verwendet wird). Vor Zuschlagserteilung ist ein Handelsregisterauszug nicht älter als drei einzureichen
Eigenerklärung BMWK, gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage I 08 der Bewerbungsbedingungen I).
Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehemende (Anlage I 15 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil II A und B der EEE, sofern diese verwendet wird).
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage I 11 der Bewerbungsbe-dingungen I).
Eigenerklärung zum spezifischen Netto-Umsatz in EUR der letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage I 10 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV B, Ziffer 1a und b der EEE, sofern diese verwendet wird).
Eigenerklärung zu Mitarbeitendenzahlen (Anlage I 09 der Bewerbungsbedingungen I).
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (Verpflichtungserklärung Tariftreue gemäß Anlage I 19 der Bewerbungsbedingungen I).
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin nach Punkt Punkt IV. 4.2. lit. f., dass der spezifische Netto-Umsatz in EUR für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 mindestens den Betrag von 10 Mio. EUR je Jahr aufweist. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge von Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Geschäftsjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen (Anlage I 09 der Bewerbungsbedingungen I) gemäß Punkt IV. 4.2. lit.j der Bewerbungsbedingungen:
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge von Bewerberinnen/Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften, die weniger als 10 Mitarbeitende pro Jahr im Betrachtungszeitraum 2020 bis 2023 im Unternehmen beschäftigen, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird.
Verpflichtungserklärung Tariftreue (Anlage I 19 der Bewerbungsbedingungen I) gemäß Punkt IV. 4.2. lit. j der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Bewerberinnen/Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die die Verpflichtungserklärung Tariftreue nicht in der vorgegeben Form einreichen, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zu Angaben von mindestens Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem Mai/2020 liegen.
Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn insbesondere Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und aus dem Bereich der Gemeinschaftsgastronomie/Hotellerie erfolgreich durchgeführt worden sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen (Leistungsbereiche sowie Leistungsbeschreibung) vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weiter Angaben zu der Kundin/Kunde, der Branche und
Referenzansprechpartnerin/Referenzansprechpartnerin (inkl. Telefonnummer) zu machen.
Bewerberin/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht mindestens eine entsprechende Referenz vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und von dem Verfahren ausgeschlossen.
HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bewerberin/Bewerber/Bewerbergemeinschaft vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und aus-schließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe alle geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge Punkt IV. 4.2. lit. h. der Bewerbungsbedingungen I von Bewerberinnen/Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften, die die Datenschutzbestimmungen (Anlage I 12 der Bewerbungsbedingungen I) und die Verpflichtungserklärung Datenschutz (Anlage I 13 der Bewerbungsbedingungen I) nicht uneingeschränkt anerkennen, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird.
Eigenerklärung BMWK (Anlage I 08 der Bewerbungsbedingungen I) gemäß Punkt 4.2 lit. d der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576, Teilnahmeanträge von Bewerberinnen/Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung BMWK nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach Punkt IV. 4.2. lit. d. der Bewerbungsbedingungen I vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende
Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person der Erklären-den/des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person der Erklärenden/des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität derjenigen/desjenigen, der/dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem die/der Dritte ihre/seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/dem Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Die-se Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
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Für die Auftragsausführung sind besondere Bedingungen nach § 128 (2) GWB vorgesehen. Diese sind:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1H9U3VVW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland