ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55011
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022
Feste Fahrbahn ca. 12 000 lfm, Sohlbeton, Bankette, Entwässerung, Kabelschächte, Kabelleerrohre, Hebeanlagen, begleitende Tiefbauarbeiten, Wartungsverträge für die Hebeanlagen.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022
Feste Fahrbahn ca. 12 000 lfm, Sohlbeton, Bankette, Entwässerung, Kabelschächte, Kabelleerrohre, Hebeanlagen, begleitende Tiefbauarbeiten, Wartungsverträge für die Hebeanlagen.
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
LÄA 04 Änderung der Abstimmfrequenz der Masse-Feder-Systeme
Die endgültige Festlegung der Abstimmfrequenz des MFS kann erst mit Admittanzmessungen nach Einbau des Sohlbetons
und damit nach Beginn der Bauleistungen erfolgen. Die Ergebnisse dieser Messungen fordern eine Anpassung von AP u.
Bausoll. Diese Informationen können somit nicht vor Vergabe vorliegen. Das MFS wird nach wie vor durch den AN hergestellt.
Es ändert sich dessen Abstimmfrequenz.