ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Main-Kinzig-Kreis
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA170: Liefern und Montage Transformator 100kVA/16,7Hz für NEA Langenselbold & Montage Trafo 75kVA für NEA Wirtheim
Aufgrund eines erhöhten Leistungsbedarfes der Stromversorgung in den ESTW Modulgebäuden Langenselbold und Wirtheim muss ein neuer Trafo mit höherer Leistung im ESTW Langenselbold eingebaut und der Trafo in Langenselbold muss ausgebaut und in Wirtheim eingebaut werden. Der Trafo mit zu geringer Leistung in Wirtheim muss ausgebaut werden. Die Erstellung der Stromversorgungsanlage (Netzersatzversorgung mittels Transformator) erfolgte bereits hauptvertraglich geschuldete Leistung des AN. Die Änderung der Trafoleistung ist zudem notwendig um den geschuldeten Werkerfolg zu liefern. Die Einbindung eines weiteren AN zur Durchführung des Trafotausches hätte eine weitere Gewährleistungsschnittstelle erzeugt. Im Gewährleistungsfall wäre es nicht möglich die Ansprüche klar zuzuordnen.