Objektplanung Gebäude Jugendzentrum Limburg Referenznummer der Bekanntmachung: LIM-HEUSSEN-2023-0039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg a. d. Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.limburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude Jugendzentrum Limburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Objektplanung Gebäude (ohne Freianlagenplanung) für den Neubau des Jugendzentrums.
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Stadtentwicklungsamt
Abteilung Stadtplanung
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Die Limburger Südstadt wurde im Jahr 2017 in das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" im Rahmen eines integrierten Städtebau-Entwicklungskonzepts (ISEK) aufgenommen. Das ISEK stellt eine mangelnde soziale Infrastruktur im Quartier fest, insbesondere für Kinder und Jugendliche, und zielt daher auf den Ausbau von einem angemessenen freizeitpädagogischen Angebot für sie.
Um die Zielgruppe der Jugendlichen in der Limburger Südstadt mit angemessenen Aufenthaltsbereichen zur Freizeitgestaltung zu versorgen und eine kontinuierliche Jugendarbeit zu ermöglichen, beabsichtigt die Stadt Limburg den Neubau eines Jugendzentrums in Kombination mit einem generationenübergreifenden Sportpark. Durch die Kombination beider Maßnahmen sollen Synergieeffekte erzielt und die Attraktivität des gesamten Sport- und Jugendgeländes erhöht werden. Der Außenbereich des geplanten Jugendzentrums geht in den Sportpark über, der als attraktives Außenangebot ein integraler Bestandteil sein wird. Veranstaltungen der Jugendpflege können daher im Sportpark stattfinden und eine Ausleihstation für Sportgeräte und Toiletten können im Jugendzentrum bereitgestellt werden.
Im März 2022 wurde eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung des Jugendzentrums abgeschlossen. Ziele der Planungsstudie waren, einen geeigneten Standort für das Jugendzentrum innerhalb des Sportparks zu finden, ein mögliches Raumprogramm zu etablieren und einen Kostenrahmen zur Realisierung des Gebäudes zu liefern. Darüber hinaus hat die Machbarkeitsstudie die Synergieeffekte zu anderen sozialen Angeboten, die Erreichbarkeit der Einrichtung und die Präsenz/Wahrnehmung des Angebots für die Zielgruppe untersucht. Gemäß Standortanalyse der Machbarkeitsstudie eignet sich ein Standort des Jugendzentrums in der Mitte des westlichen Planungsgebiets am besten. Zu beachten ist in diesem Bereich die kürzlich erweiterte Sportanlage der Kreisschulen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Objektplanung Gebäude (ohne Freianlagenplanung) für den Neubau des Jugendzentrums. Die Freianlagenplanungsleistungen für den Sportpark (1. BA) und die Freianlagen für das Jugendzentrum (2. BA) sind bereits parallel ausgeschrieben worden.
Mit dem neuen Jugendzentrum soll für die Jugendlichen ein Ort geschaffen werden, der durch flexible und spezifische Räumlichkeiten und Ausstattungen Angebote für verschiedene Zielgruppen und Interessen ermöglicht, beispielsweise Räumlichkeiten für Musik- und Fitnessangebote, kreative Entfaltung, Medienkompetenz, Beteiligung, uvm. Zusätzlich sollen in den Neubau Büros für die städtische Jugendarbeit integriert werden.
Im Rahmen der Erstellung eines räumlichen Konzepts für das Jugendzentrum ist das Raumprogramm des Amtes für Familie, Soziales und Integration zu beachten. Zu empfehlen ist eine sinnvolle Bündelung von Nutzungen in separat zu bespielende Funktionsbereiche, z. B. Räumlichkeiten für das pädagogische Angebot, Räumlichkeiten für das pädagogische Fachpersonal, Nebenräume. Weiterhin zu beachten ist, dass die Planung des Außenbereichs und sämtliche dem Jugendzentrum zugeordnete Freianlagen im Rahmen der Freianlagenplanung des Sportparks erfolgt.
Es wird ein Entwurf erwartet, der sich durch kreative und einladende Raumkonzepte sowie ideale Voraussetzungen für Jugendarbeit und die Veranstaltungen der Jugendlichen auszeichnet. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Optimierung der funktionalen Zusammenhänge und Synergien mit dem Sportpark und seiner Sportanlagen gerichtet werden. Im Zuge der Objektplanung sind insbesondere Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit für das Gebäude zu prüfen (z.B. umweltverträgliche und lokale Materialien, Lebenszyklusbetrachtung, geringer Versiegelungsgrad, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwassernutzung, Energieversorgung aus erneuerbaren Energien, ggfs. PV-Anlage, intelligente und energieeffiziente Systeme für Beheizung und Abkühlung/Minimierung Betriebsenergie, Biodiversität etc.). Gleichzeitig müssen Konstruktionsart und Materialwahl ein wirtschaftliches und robustes Gebäude erwarten lassen, das alle Voraussetzungen für eine kreative Aneignung durch die jugendlichen Nutzer schafft. Die barrierefreie Nutzung aller Räume muss ebenso gewährleistet werden.
Für den weiteren Planungsprozess gilt die den Vergabeunterlagen beigefügte Machbarkeitsstudie als eine verbindliche Grundlage, deren Ziele zu erfüllen sind. In diesem Zusammenhang sollen das Raumprogramm und das Nutzungskonzepts durch die Bürgerbeteiligung und die Zusammenarbeit mit dem Sportanlagenplaner weiterentwickelt und konkretisiert werden.
Abhängigkeiten zwischen den zwei Baumaßnahmen Jugendzentrum und Sportplatz sind in allen Planungsphasen sowie bei der vorgesehenen Bürgerbeteiligung zu erwarten. Die Planung soll integrative und attraktive Übergänge in den Sportpark vorsehen, die den Bedürfnissen der Jugendlichen und der Jugendpflege entsprechen. Dadurch entsteht die Aufgabe der Abstimmung- und Koordination mit dem Freianlagenplaner des Sportparks. In dieser Hinsicht ist die Koordination nicht nur inhaltlich, sondern auch terminlich von großer Bedeutung. Dies beinhaltet u.a. die Baustellenkoordination, um möglichst die Inbetriebnahme des Sportparks während der Errichtung des Jugendzentrums nicht zu beeinträchtigen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 des § 34 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 10 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
Als erste Stufe sollen für die Objektplanung Gebäude die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-9 vergeben werden.
Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Als Besondere Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude sind folgende Beauftragungen vorgesehen:
- Optionale wiederholte Leistung LPH2
- Kostendarstellung für baufachliche Prüfung und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis
- Fachliche Begleitung einer Bürgerbeteiligung
Umsatz in der Objektplanung Gebäude (max. 75 Punkte); Vergleichbarkeit der vorzulegenden Referenzen (max. 350 Punkte); Anzahl der Mitarbeiter (max. 75 Punkte)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Als erste Stufe sollen für die Objektplanung Gebäude die Leistungsphase 1-4 und als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-9 vergeben werden.
Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Es sind folgende Unterkriterien vorgesehen:
1. Honorar
Unterkriterien:
• Höhe des Honorars, Wichtung: 25
• Höhe der Stundensätze, Wichtung: 5
2. Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters
Unterkriterien:
• beruflicher Werdegang und Qualifikation, Wichtung 7
• persönliche Referenzen, Wichtung 8
3. Qualifikation des vorgesehenen stellv. Projektleiters Unterkriterien:
• beruflicher Werdegang und Qualifikation, Wichtung 4
• persönliche Referenzen, Wichtung 6
4. Qualifikation des vorgesehenen Bauleiters/Objektüberwachers
Unterkriterien:
• beruflicher Werdegang und Qualifikation, Wichtung 7
• persönliche Referenzen, Wichtung 8
5. Präsentation
Unterkriterien:
• Einschätzung der Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und des Durchsetzungsvermögen der Projektverantwortlichen, Wichtung: 7
• Struktur und Zeiteinteilung, Wichtung: 4
• Darstellung der Umsetzung der Zielvorstellungen, Wichtung 14
6. Konzept zur Projektorganisation
Unterkriterien:
• Organisation des Planungsbüros,, Wichtung: 2
• Abstimmung mit AG und Externen, Sicherstellung der Präsenz und Erreichbarkeit, Wichung: 2
• Methoden der Termin- und Kostenkontrolle,, Wichtung 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers zum Vorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Architektenliste
Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Wird ein Handelsregisterauszug vorgelegt, der älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags ist, versichert der Bewerber mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags, dass keine Änderungen an den Eintragungen im Handelsregister erfolgt sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Handelsregisterauszug für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
• Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000.- € für Personenschäden und 3.000.000.- € für sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird. Bei Bewerbergemeinschaften muss entsprechender Versicherungsschutz für alle Mitglieder einschließlich der Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften bestehen.
• Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Objektplanung Gebäude (2020, 2021 und 2022 in Euro netto).
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Vermögens- und sonstige Schäden betragen.
Der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel mindestens 240.000.- € netto betragen haben.
1. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV (beide LOSE)
2. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften und weiteren technischen Mitarbeitern/innen.
3. Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten primär Projekte, die die Planung und Ausführung eines Jugendzentrums oder sekundär einer vergleichbaren gemeinschaftlichen Einrichtung für Kinder oder Jugendliche (z.B. Kindergarten, Schule, Berufsschule) beinhalten sowie Referenzen aus dem Bereich nachhaltiges Bauen/Green Building (z. B. Zertifizierungen nach DGNB, QNG, BNB oder vergleichbar). Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Reicht der Bewerber mehr als fünf Referenzen ein, werden die aus Sicht der Auftraggeberin am besten vergleichbaren Referenzen bewertet. Referenzen aus erfolgreicher Wettbewerbsteilnahme (1.-3. Preis + Anerkennung) sind bis max. 2 Referenzen zulässig.
Zu 2: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss aktuell mindestens 3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter Fachrichtung Hochbau (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä., Doppeleintragungen sind unzulässig einschließlich des Büroinhabers beschäftigen.
Zu 3: Es müssen mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht und deren Gesamtbaukosten mindestens 1.000.000.- € (brutto) betragen haben, genannt werden. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 frühestens im Sommer 2018. Die Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber und die Mitwirkung bei einer Akteursbeteiligung muss mindestens jeweils in einer Referenz dargestellt werden, wobei eine Referenz auch beide Bereiche abdecken kann.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Aufgrund des Artikels 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 muss der Bewerber eine Eigenerklärung zu diesem Artikel abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu dem Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 07.09.2023, 14:00 Uhr einzureichen. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 20.01.2022, 14:00 Uhr gestellt werden.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Ausgenommen hiervon ist die Präsentation.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)