Rahmenvereinbarung IT-Arbeitsplätze Referenznummer der Bekanntmachung: UKS-2023-018
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung IT-Arbeitsplätze
Die Universität Kassel schreibt die Gerätschaften für IT-Arbeitsplätze aus. Das Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Lieferung von Computer-Arbeitsstationen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Zuschlag. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird und endet automatisch nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf (1+1+1+1).
Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin Mönchebergstr. 19 34109 Kassel
Die Universität Kassel schreibt die Gerätschaften für IT-Arbeitsplätze aus. Das Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Lieferung von Computer-Arbeitsstationen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Zuschlag. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird und endet automatisch nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf (1+1+1+1).
Nähere Informationen zur Spezifikation der Geräte, sowie zum genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis, sowie weiteren Anlagen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird und endet automatisch nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf (1+1+1+1).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die erfolgreiche Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Projekten innerhalb der letzten drei Jahre. Vergleichbar heißt sowohl in Umfang, finanziellem Aufwand und technischer Anforderung. Die Beschreibung der Projekte erfolgt mit aussagekräftigen Unterlagen, die aus denen obige Angaben zu entnehmen sind sowie der Benennung eines durch den Auftraggeber unverbindlich zu kontaktierenden Ansprechpartners. Bitte geben Sie an: Auftragswerte, Bezeichnung des jew. Lieferumfangs, Adressangaben und Angabe der dortigen Ansprechpartner
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist.
- Bietererklärung über die finanzielle und auf den Auftragsgegenstand bezogene Leistungsfähigkeit hinsichtlich Lieferung und Folgeleistungen (Service) inkl. Angabe über Zahl der Mitarbeiter (aufgeteilt in Produktion, Kundendienst und Verwaltung
- Vorlage der Jahresabschlüsse 2020-2022 incl. G+V bzw. vergleichbar
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Landes des öffentlichen Auftraggebers erfüllt hat.
- Auflistung der Service-Standorte, getrennt nach inner-deutschen, europäischen und weltweiten
- Unterlagen über die Sicherstellung von Wartung und Service mit Ersatzlieferungen (Wartung, Verfügbarkeit des Servicepersonals, Reaktionszeiten, ...).
- Sicherstellung des Softwaresupports (Konzept zur Fehlerbehebung und Updates, Hotline, Zusicherung unverzüglicher Unterstützung bei Störungen in der Anwendung) und eine Erklärung, wie diese Leistungen nachhaltig gesichert sind
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom Juli 2021 (siehe bereitgestellter Vordruck)
- Aufgefüllter Vordruck "Eigenerklärung_Eu_Sanktion"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn alle Optionen gezogen werden, ist eine Neuausschreibung in vier Jahren vorgesehen
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, auch die Kommunikation bei Rückfragen, ausschließlich elektronisch über das eVergabeportal (DTVP) erfolgt.
Folgende Informationen müssen den Angebotsunterlagen ebenfalls beigefügt werden:
- (ggf.) ausgefüllter Vordruck über Nachunternehmerleistungen
- Ausgefüllte Preiszusammenstellung mit erläuternden Anlagen
- Anlage zum Angebot mit den technischen Angaben (ggf. auf gesondertem Blatt) und den Preisen der Gerätekomponenten, soweit einzeln ausweisbar
- Ausgefüllter Vordruck "124"
- Ausgefüllter Vordruck "Erklärung Unternehmensdaten"
- Normen, Zertifizierungen und Datenblätter, wie im LV gefordert
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD0YWTP2FGKY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".