Erbringung von Dienstleistungen zur arbeitsmedizinischen Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_001_1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64520
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen zur arbeitsmedizinischen Betreuung
Die Auftraggeberin schreibt die arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt, gemäß Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit dem ASIG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) §4 und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 §3 aus.
Hessenweite Umsetzung der Leistung bei der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen.
Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt bringt eine steigende Zahl von Telearbeitsplätzen mit sich. Nach § 2 Abs. 7 ArbStättV ist ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes durch den Arbeitgeber im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist. Innerhalb der Auftraggeberin gibt derzeit ca. 1370 Mitarbeitende, die mit vertraglicher Regelung mobil Arbeiten, dabei handelt es sich größtenteils um Arbeitsplätze mit alternierender Telearbeit
(1) Der Leistungsbeginn ist der 01.01.2024. Der Vertrag endet am 31.12.2024. Er verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigt. Maximal sind drei Verlängerungen möglich.
(2) Zwischen der Zuschlagserteilung und der Umsetzung des Vertrages hat der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Vertragsumsetzung zu treffen, die eine reibungslose Übernahme von vertraglichen Verpflichtungen gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung der Bieterin/des Bieters bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister
(Eigenerklärung Handelsregisterauszug gem. Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen).
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bieterin/des Bieters
(Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen).
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Angaben der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
(Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gem. Anlage 16 der Bewerbungsbedingungen).
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Erklärung der Bieterin/des Bieters zu einer Betriebspflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gem. Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen).
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Eigenerklärung gem. Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen).
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Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gem. Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen)
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Verpflichtungserklärung der Bieterin/des Bieters zur Tariftreue (Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen)
Eigenerklärung gem. Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen):
Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576, Angebote von Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gem. Eigenerklärung (Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen) vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.
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Eigenerklärung Umsatz gem. Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen
Bewertet wird die Höhe des durchschnittlichen Umsatzes in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022.
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der allgemeine Netto-Umsatz in EUR für die Kalenderjahre 2020 bis 2022 mindestens den Betrag von 720.000 EUR je Jahr aufweist.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bewerberinnen/Bewerber und ggf. Bewerbergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Kalenderjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Angebote ausgeschlossen werden.
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Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen
Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die die Verpflichtungserklärung Tariftreue nicht in der vorgegebenen Form einreichen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Angabe der Bieterin/des Bieters der Teile des Auftrags, die sie/der sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
(Eigenerklärung gem. Anlage 06 der Bewerbungsbedingungen).
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Unterzeichnete Datenschutzbestimmungen (Vorlage gem. Anlage 17a der Bewerbungsbedingungen).
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Angaben der Bieterin/des Bieters zu mindestens zwei Referenzen
(Eigenerklärung Referenzliste gem. Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen)
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Angaben der Bieterin/des Bieters zur Bereitstellung von Räumlichkeiten
(Eigenerklärung Bereitstellung Räumlichkeiten gem. Anlage 10b der Bewerbungsbedingungen)
Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 04/2020 liegen.
Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn insbesondere Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und aus dem Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung von Unternehmen mit überwiegend Büroarbeitsplätzen der Branche Verwaltung oder Versicherung erfolgreich durchgeführt worden sind. Zudem sollten die Referenzunterhemen auf verschiedene Standorte verteilt sein und über Bereiche mit modernen, agilen Arbeitsformen wie z.B. Telearbeit und mobilen Arbeiten verfügen Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zu dem Kunden, Branche, Referenzansprechpersonen" inkl. Telefonnummer.
Eine Maßnahme ist als Referenz anerkannt, wenn sie zu mehr als 2/3 des Leistungszeitraums umgesetzt ist.
Bieterinnen/Bieter, die nicht mindestens drei entsprechende Referenzen vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und von dem Verfahren ausgeschlossen.
HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bieterin/Bieter vollständig auszufüllen. Die Ab-frage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO verein-bar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe alle geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
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Eigenerklärung zur Bereitstellung von Räumlichkeiten (gemäß Punkt 2.11.3, lit. j)
Die Bieterin/Der Bieter versichert, dass sie/er sowohl im Zeitpunkt des Vertragsbeginns als auch während der gesamten Vertragslaufzeit sowie während der/den Verlängerungsoption/-en jeweils entsprechend der Anforderungen der Bewerbungsbedingungen mindestens drei in Hessen verteilte Räumlichkeiten in den folgenden Regionen vorhält:
- Nordhessen, Großraum Kassel, mithin in einem Umkreis von 50 Kilometer von Kassel
- Mittelhessen, Großraum Gießen, mithin in einem Umkreis von 50 Kilometern von Gießen
- Südhessen, Großraum Frankfurt, mithin in einem Umkreis von 50 Kilometer von Frankfurt
und für die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen jederzeit zur Verfügung stellt.
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht in mindestens drei der aufgeführten Zentren die geforderte Leistung erbringen, für nicht geeignet. Diese Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1DYA3L2K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."