Einbau von Lerninseln Referenznummer der Bekanntmachung: GFP-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gfp-projektsteuerung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau von Lerninseln
Einbau von Lerninseln
Vogelsbergstraße 46
64289 Darmstadt
Deutschland
Projektbeschreibung:
Das Gymnasium Justus-Liebig-Schule liegt im Innenstadtbereich von Darmstadt "in der Schulinsel", Landwehrstraße 28, 64293 Darmstadt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wurde 1911 viergeschossig in strenger Axialität unter Planung von Stadtbaurat August Buxbaum als Höhere Knabenschule errichtet und grenzt an der Südseite an die benachbarte Turnhalle an. Der Altbau hat ein halb aus dem Gelände ragendes Untergeschoss und 4 oberirdische Geschosse sowie ein Dachgeschoss. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen im inneren des Gebäudes sind inzwischen abgeschlossen.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung:
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet den Einbau von sieben Lernmöbeln in die Flure des denkmalgeschützten Gymnasiums. Die Einbauten sind aus überwiegend nicht brennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A) herzustellen.
Hauptmassen:
- 55m² Lernmöbelgrundfläche bzw. 31m³ Möbelkorpusvolumen
Bauablauf:
Die Fertigung muss bis zum 21.10.2023 abgeschlossen sein, damit die Montage außerhalb des regulären Betriebs, d.h. in den Herbstferien (23.10.2023-28.10.2023), erfolgen kann.
Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite Ziffer I.3) über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erforderliche Nachweise zur Prüfung der Eignung:
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- ob sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen
- dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen einem der in § 123 und 124 GWB gennanten oder vergleichbarer Gründe vorliegen und auch kein Ausschlussverfahren anhängig ist.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis (z.B. HPQR), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem
Präqualifikationsverzeichnis (z.B. HPQR), ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung entweder
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Dies gilt auch für andere Unternehmer.
Erforderliche Nachweise zur Prüfung der Eignung:
- Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen,
- Angabe zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis (z.B. HPQR), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis (z.B. HPQR), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung:
- bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung
vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer),
- drei Referenzen vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer).
Erforderliche Nachweise zur Prüfung der Eignung:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
- Angaben über Verfügung der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis (z.B. HPQR), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis (z.B. HPQR), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen:
- die Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für andere Unternehmer).
Sofern der Auftragwert eine Summe von 250.000 € netto überschreitet, ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
GFP Goldschmidt - Fischer - Schütz Projektmanagementgesellschaft mbHKolpingstraße 2063150 HeusenstammDeutschland
Der Eröffnungstermin wird elektronisch von zwei Vertretern des Bauherrn abgehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021.
Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich unter der angegebenen Internetseite www.had.de über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.service.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)