Planungsleistungen: Ausbau und Elektrifizierung Niddertalbahn Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52830
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Ausbau und Elektrifizierung Niddertalbahn
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elektrifizierung Niddertalbahn
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
NT04: Erstellung einer Objekt- und Tragwerksplanung für zusätzliche Stützwände
Die Beauftragung eines weiteren Planungsbüros ist aufgrund des Beauftragungsumfangs des Haptvertrages von Weihermüller
& Vogel nicht sinnvoll. Durch die bereits erbrachten Vorleistungen können Synergieeffekte genutzt werden, welche durch ein neu
zu beauftragendes Planungsbüro nicht gegeben sind. Es würden Wiederholungsleistungen, bei den bereits gebundenen
Fachplanern als auch bei dem zu beauftragenden Planungsbüro anfallen, welche durch die Beauftragung von Weihermüller und
Vogel vermieden werden. Zudem ist die Einhaltung des eng getakteten und mit dem Land Hessen vereinbarten Terminplans bei
Beauftragung eines weiteren Büros stark gefährdet. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich eine Beauftragung von
Weihermüller & Vogel zur Objekt- und Tragwerksplanung der zusätzlich notwendigen Stützwände.