Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0454-2023-0394
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung
Staatstheater Kassel - Opernhaus
Sanierung Bühnenmaschinerie, Netzwerk und Gebäudehülle:
Generalplanungsleistungen für Objektplanung Gebäude, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung (AG 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8),
AG 4 und 7 - Bühnenbeleuchtung und -technik sowie Beratungsleistungen Bauphysik Wärmeschutz, Bau- und Raumakustik
Staatstheater Kassel
Friedrichsplatz 15
Kassel
I. Staatstheater Kassel - Sanierung Bühnenmaschinerie, Netzwerk und Gebäudehülle
Das Staatstheater Kassel ist ein Dreispartentheater. Der Gebäudekomplex wurde von 1955 bis 1959 errichtet und steht in der Gesamtheit unter Denkmalschutz.
Das Opernhaus des Staatstheaters Kassel ist für 955 Sitzplätze ausgelegt. Die Bühne ist 25,00 m breit und 15,00 m tief und hat eine nutzbare Höhe von 19,40 m. Die Portalzone ist 14,00 m breit und 7,00 m hoch. Die Obermaschinerie ist voll ausgestattet (u. a. 39 Maschinenzüge, 4 Panoramazüge, 6 Punktzüge, 3 Flugwerke, 2 Vorbühnenzüge). An den Seitenwänden und an der Rückwand sind über 4 Ebenen Galerien vorhanden. Die Seitenbühnen und die Hinterbühne sind mit Schallschutztoren von der Hauptbühne trennbar. Die Hauptbühne hat 4 Doppelstockpodien, davon haben drei Tischversenkungen. Die Protalbrücke ist vom Schnürboden abgehangen, die beiden Portaltürme sind fest montiert. Über der Vorbühne hängen vier Plafonds. Darunter sind vier Orchesterpodien. Der Eiserne Vorhang schließt vor dem Orchestergraben, so dass der Graben beim geschlossenen Eisernen Vorhang vom Zuschauerraum getrennt ist.
Aufgrund der Mängel muss die Ober- und Untermaschinerie der Opernbühne in Gänze demontiert und neu aufgebaut werden.
Neben der Erneuerung der Ober- und Untermaschinerie sind zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Opernhauses erforderlich:
• Einbau einer Drehscheibe
• Fertigstellung des Umbaus der Portalzone
• Restaurierung des Schmuckvorhangs
• Erneuerung der Inspizientenanlage
• Erneuerung der Medientechnik
• Erstellen eines Backbone-Netzwerkes
• Energetische Sanierung der Dach- und Fassadenflächen im Bereich des Opernhauses
• Errichtung einer Photovoltaikanlage
Im Rahmen der Baumaßnahme sind die bestehenden technischen Anlagen der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 bezüglich der Bauaufgabe zu überprüfen und entsprechend anzupassen bzw. zu erneuern.
Mit der Erneuerung der Bühnenmaschinerie muss das bestehende Brandschutzkonzept hinsichtlich der Sanierungsmaßnahme überprüft und angepasst sowie brandschutztechnische Maßnahmen vorgenommen werden.
Mit der geplanten Sanierung des Opernhauses ergeben sich Abhängigkeiten zu der erforderlichen Interimsmaßnahme.
II. Staatstheater Kassel - Ersatzspielstätte, Unterbringungsvariante während der
Baumaßnahme
Vor Beginn der Sanierungsmaßnahme muss das Opernhaus mit seinem Spielbetrieb ausgelagert werden. Hierzu werden derzeit verschiedene Unterbringungsszenarien und mögliche Standorte betrachtet.
Die Planung und bauliche Umsetzung der Ersatzspielstätte für das Opernhaus sind nicht Gegenstand der hier zu vergebenden Generalplanungsleistungen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. 743 EU Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix,
Referenzen zu den Fachdisziplinen:
Objektplanung Gebäude (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 33,33 %: gesamt: 100 %); Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 7 - Bühnentechnik (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 33,33 %: gesamt 100 %);
Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 33,33 %: gesamt 100 %);
gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien.
In der Zusammenfassung der einzelnen Fachdisziplinen erfolgt die Gewichtung für Objektplanung Gebäude mit 1,0, für die Fachplanung Technische Ausrüstung AG 7 -Bühnentechnik mit 1,2 und für die Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 mit 0,8.
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2 und 3 beauftragt.
Die Leistungsphasen 4 bis 9 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338;
3) Erklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 3 VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 1 und Abs. 4, S.1, Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1)
Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 3.000.000,00 Euro, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 5.000.000,00 Euro, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
zu 2)
Mindestanforderung an den Umsatz für entsprechende Leistungen pro Jahr:
- 300.000 € netto durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen der
Objektplanung Gebäude;
- 300.000 € netto durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen der
Fachplanung Technische Ausrüstung AG 7 - Bühnentechnik;
- 300.000 € netto durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen der
Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8;
- 150.000 € netto durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen der
Fachplanung Tragwerksplanung;
- 75.000 € netto durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen der
Fachplanungs- und Beratungsleistung Bauphysik Bau- / Raumakustik;
- 75.000 € netto durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen
Fachplanungs- und Beratungsleistung Bauphysik Wärmeschutz;
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen, in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 2 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte und der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 8 VgV;
3) Darstellung von mind. drei Referenzen nach § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 1 VgV für in den letzten acht Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Es gehen maximal neun Referenzen, jeweils 3 Referenzen für Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung (AG 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8) und die AG 4 und 7 - Bühnenbeleuchtung und -technik in die Wertung ein. Kurzbeschreibung der Referenz mit folgenden Angaben:
- Art der Maßnahme (Sanierung / Umbau, Neubau)
- Art der Nutzung (Theaterbau, Konzertsaal, Sonstiges, Hochschulbau);
- Projektgröße, durch Angabe der Baukosten (Gesamt und Kostengruppe 300 und
400);
- Projektgröße, durch Angabe der BGF
- Projektdauer (Leistungszeitraum des Bewerbers, Bauzeit und Übergabe an den
Nutzer);
- Alter der Referenz (Abschluss der Referenzleistung);
- Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten Anlagengruppen,
Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI);
- Leistungsstand der Referenz;
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften;
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit
Referenzperson des Auftraggebers;
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf eine elektronische Datei in der Größe entsprechend von maximal 4 Blättern DIN A4 zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers (in Textform) vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestanforderung an die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Architekten / Ingenieure:
- Objektplanung Gebäude: mind. 3,
- Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 7 - Bühnentechnik: mind. 3,
- Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8: mind. 3,
- Fachplanung Tragwerksplanung: mind. 2,
- Fachplanungs- und Beratungsleistungen Bauphysik Wärmeschutz: mind. 2,
- Fachplanung- und Beratungsleistungen Bauphysik Bau- und Raumakustik: mind. 2;
Zu 3) Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
- Referenzen aus den letzten 8 Jahren (Abschluss der Referenzleistungen nach dem
01.01.2015) für erbrachte vergleichbare Leistungen.
- bei den Referenzprojekten muss mindestens die Leistungsphase 3 abgeschlossen
sein.
- Alle Referenzen sind ohne Schwerpunkt Verkehrs- und Wohnungsbau.
Bei Nichteinhaltung einer Mindestforderung wird die Referenz nicht gewertet.
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzprojekte abgedeckt werden:
a) Objektplanung Gebäude:
- Mindestens eine Referenz muss Baukosten (KG 300 und KG 400) größergleich
8.000.000 Euro brutto aufweisen.
- MIindestens eine Referenz muss eine Energetische Gebäudesanierung beinhalten.
- Mindestens eine Referenz muss eine Mindestgröße von 2.000 m² BGF aufweisen.
- Mindestens eine Referenz muss eine Sanierung bzw. Instandsetzung eines unter
Denkmalschutz stehenden Gebäudes beinhalten.
- Mindestens eine Referenz muss eine vergleichbare Komplexität, mindestens
Honorarzone IV aufweisen.
- Mindestens eine Referenz muss eine vergleichbare Nutzung (u. a. Theaterbau,
Konzertsaal) beinhalten.
- Mindestens eine Referenz muss abgeschlossen (Abschluss der Leistungsphase 8)
und an den Nutzer übergeben sein.
b) Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 Bühnentechnik:
- Mindestens eine Referenz muss Baukosten (KG 400) größergleich 5.000.000 Euro
brutto haben.
- Mindestens eine Referenz muss die Erneuerung bzw. Instandsetzung der Ober- und
Untermaschinerie beinhalten.
- Mindestens eine Referenz muss die bauliche Umsetzung der Maßnahme im Bestand beinhalten.
- Mindestens eine Referenz muss eine vergleichbare Komplexität, Honorarzone III
aufweisen.
- Mindestens eine Referenz muss eine vergleichbare Nutzung (u. a. Theaterbau,
Konzertsaal) sein.
- Mindestens eine Referenz muss abgeschlossen (Abschluss der Leistungsphase 8)
und an den Nutzer übergeben sein.
c) Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 :
- Mindestens eine Referenz muss die bauliche Umsetzung der Maßnahme im Bestand beinhalten.
- Mindestens eine Referenz muss eine vergleichbare Komplexität aufweisen. Anzahl
der untereinander abzustimmenden Anlagengruppen: 4 TA-Anlagengruppen,
davon mindestens zwei mit Honorarzone III.
- Mindestens eine Referenz muss eine vergleichbare Nutzung (u. a. Theaterbau,
Konzertsaal) beinhalten.
- Mindestens eine Referenz muss abgeschlossen (Abschluss der Leistungsphase 8)
und an den Nutzer übergeben sein.
Bei Nichteinhaltung der Mindestanforderungen an die Gesamtheit der wertbaren Referenzen wird die Bewerbung nicht gewertet.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Wertungsmatrix (743 EU).
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, sind durch Vorlage von Befähigungsnachweisen vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, deren Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU sowie aufgrund dieser Richtlinien ergangenem nationalem Recht gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglieder insgesamt die Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsanforderungen) erfüllen.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zur elektronischen Kommunikation mit den Bewerbern und / oder Bietern verpflichtet.
Teilnahmeanträge oder Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Hessen elektronisch in Textform abgegeben werden, es sei denn die schriftliche Angebotsabgabe ist ausdrücklich zugelassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Interessenten, die an Verfahren des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Hier erhalten Sie weitere Hinweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.