Gleichrichterunterwerke (GUw) Lankwitz und Griebnitzsee inklusive TÜ Griebnitzsee; Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62501
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gleichrichterunterwerke (GUw) Lankwitz und Griebnitzsee inklusive TÜ Griebnitzsee; Bauüberwachungsleistungen
Gleichrichterunterwerke (GUw) Lankwitz und Griebnitzsee inklusive TÜ Griebnitzsee; Bauüberwachungsleistungen
Mit den Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Gleichstromunterwerke (GUw) in Lankwitz und Griebnitzsee sowie auch der Ersatzneubau einer Trafoübergabestation (TÜ) in Griebnitzsee sollen diese auf dem aktuellen Stand der Technik und Regelwerke gebracht werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Bauüberwachungsleistungen gemäß veröffentlichter Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleichrichterunterwerke (GUw) Lankwitz und Griebnitzsee inklusive TÜ Griebnitzsee; Bauüberwachungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.