DSTW Donauwörth, GFK Meitingen-Mertingen.Los 1: Kabeltiefbau; Los 2: Signalausleger Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32158
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
DSTW Donauwörth, GFK Meitingen-Mertingen.Los 1: Kabeltiefbau; Los 2: Signalausleger
Meitingen-Mertingen
Siehe II.1.4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
DSTW Donauwörth, GFK Meitingen-Mertingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Meitingen-Mertingen
Siehe II.1.4.
36 - Absage IBN
Die Inbetriebnahme des DSTW wurde weniger als 36 Stunde vor Beginn der Sperrpause abgesagt. Grund dafür waren Qualitätsmängel in der Dokumentation der LST-Abnahmeprüfung.