ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Main-Kinzig-Kreis
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA81: TK - Blitzschutz ÜSE/PÜS
Entsprechend aktuallisiertem Regelwerk müssen alle in die Gebäude eingeführten TK-Kabel mit einem Überspannungsschutz versehen werden. Hierfür sind die in das Gebäude eingeführten leitenden Außenmäntel der TK-Kabel über einen Überspannungsschutz zu erden, sowie alle leitenden Adern der TK-Kabel im Kabelabschlussgestell über TK Überspannungsschutzbauteile zu erden.
Die Erstellung der TK-Kabelanlage erfolgte bereits durch die Fa. Leonhard Weis. Die Fa. Leonhard Weis hat die Gewährleistung für die errichtete TK-Kabelanlage. Die Nachrüstung des Überspannungsschutzes umfasst eine Anpassung/Änderung der bereits von Leonhard Weis errichteten TK-Kabelanlage.
Die Einbindung eines weiteren AN zur Herstellung des Überspannungsschutz hätte eine weitere Gewährleistungsschnittstelle erzeugt. Im Gewährleistungsfall wäre es nicht möglich die Ansprüche klar zuzuordnen.