Gebäudereinigungsleistungen der Stadt Bensheim Referenznummer der Bekanntmachung: Reinigung_BSH

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bensheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigungsleistungen der Stadt Bensheim

Referenznummer der Bekanntmachung: Reinigung_BSH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von

36 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 3 Mio. Quadratmetern und einer

Grundreinigungsfläche von ca. 8.000 Quadratmetern.

Vergabeunterlagen:

https://www.subreport.de/E75769249

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 361 024.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung:

Verschiedene Objekte im Stadtgebiet Bensheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von

36 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 3 Mio. Quadratmetern und einer

Grundreinigungsfläche von ca. 8.000 Quadratmetern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 042-123024
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigungsleistungen der Stadt Bensheim

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 16
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 16
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 361 024.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine institutionalisierte ergo vom Auftraggeber organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen.

Die Leistung und der Leistungsumfang sind in den Ausschreibungsunterlagen erschöpfend

beschrieben.

Bieterfragen:

Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.

Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist

beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 24. März 2023, 10.00 Uhr (MEZ)

Nachforderung:

Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und

rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote

unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem

Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter

einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene

Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57

Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für

die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten

Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit

seines Angebots allein verantwortlich.

Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der

Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57

Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen.

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf

hinzuweisen.

Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen

nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter

den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende

Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die

Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.

Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.

Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E75769249 einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB

ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen

des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist

von zehn Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2023

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