ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55837
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung
siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leipzig - Chemnitz
siehe II.1.4
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
NA04 zusätzliche Objekte Brücken, Stüwa und Straßenplanung
Im Rahmen der Vorplanung für die ABS Leipzig - Chemnitz Südabschnitt wurde festgestellt, dass weitere KIB-Bauwerke einer Anpassung/Umbaus unterzogen werden müssen, um das Projektziel Elektrifizierung und Herstellung Zweigleisigkeit zu erreichen. Diese Bauwerke waren nicht explizit in der zu kalkulierenden Bauwerksliste des Hauptvertrages (Ermittlung der Vergütung) enthalten. Weiterhin waren für die meisten KIB-Bauwerke nur die Leistungen nach HOAI § 44 und 52 ausgeschrieben. Der straßenbauliche Anpassungsbereich gemäß HOAI § 47 wurde nicht betrachtet und wird bei Bauwerken mit großen Straßenanteil ergänzend mit diesem Nachtrag ausgewiesen.
Die ARGE GRE - Schulze&Rank ist bereits mit der Erstellung der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Lph.1-2) beauftragt. Planunterlagen und Dokumente dieser Vorplanung sind Grundlage und Voraussetzung für die Beplanung der zusätzlichen Objekte in dem gesamten Planungsabschnitt. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Erstellung der zusätzlichen Planung der Objekte auf Leistungen bzw. Planung der Leistungsphase 1 und 2 der ARGE aufsetzt. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Zeitplan und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung der ARGE GRE - Schulze&Rank gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).