20FEI45125 BIM Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Dresden Hbf – Freital Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45125
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI45125 BIM Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Dresden Hbf – Freital Ost
BIM Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Dresden Hbf – Freital Ost
Dresden
Leistungen gemäß II.1.4 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke;
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung;
— Technische Streckenausrüstung;
— Technische Ausrüstung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Dresden Hbf – Freital Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45125
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
BIM Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Dresden Hbf – Freital Ost
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Grobstudie "HOA-Stellgleis und Behandlungsgleis im Bf Tharandt"
Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteilewirken (u.a. Gradiente, Gleislage, technische Ausrüstung und VA) und damit zu ständigen Wechselwirkung in der Planung führen.Eine Trennung von Planungen einzelner Gewerke würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Findung einergenehmigungsfähigen, richtlinienkonformen gesamtwirtschaftlichen Variante führen und die weiterführende Planung ab Lph 3 undsomit den geplanten Baubeginn verzögern. Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen im Schnittstellenbereich ließen sich nichtmehr zweifelsfrei zuordnen.