Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44917
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Aufgrund der nicht möglichen Elektrifizirieung des ursrpünglich angedachten Gleisverlaufes für Gl.30, ist ein neuer Gleisverlauf
notwendig geworden. Daher ist eine Neutrassierung Gl.30 erforderlich.
Der Schleppkurvennachweis für den SIA-Standort Heitkampsfeld, muss entsprechend den Forderungen der Feuerwehr Herne
angepasst werden.
(MKA 11_12)
Aufgrund der Forderung des Betriebes nach einer Elektrifizierung von Gl.30 ist eine Erarbeitung einer Lösung zur Umsetzung
der Elektrifizierung von Gl.30 unumgänglich. Die Erarbeitung der Lösung bedarf einer intensiven Abstimmung mit den bereits
erbrachten Planungen. Damit sind die Planungen miteinander verzahnt und werden gleichzeitig erbracht.
Die Anpassung des Schelppkurvennachweises ist zwingend erforderlich. Die Planugnsleistung setzt auf die vorherigen
planerischen Leistungen an und ist zeitgleich mit den ausstehenden Planungsleistungen zu erbringen. Aufgrund der fehlenden
Trennbarkeit der Leistungen, kann kein weiterer AN gebunden werden
Die Bindung von weiteren ANs ist ebenfalls aus wirtschaftlicher Sicht nicht zielführend, da die bereits gebundenen Planer im Zuge
derer Mitwirkung sowieso den neuen Planer thematisch zuarbeiten müssen. Dies würde einer Doppelbeauftragung gleich
kommen und ist somit nicht zulässig.