Gemeinde Petersberg, Neubau KiTa Margretenhaun, Objektplanung, Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 216/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Petersberg, Neubau KiTa Margretenhaun, Objektplanung, Architektenleistungen
Gemeinde Petersberg, Neubau KiTa Margretenhaun, Objektplanung, Architektenleistungen
Petersberg, OT Margretenhaun
Die Gemeinde Petersberg beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte für 3 Gruppen à 25 Kinder im Ortsteil Margretenhaun.
Der Neubau erfolgt auf dem Grundstück des bestehenden Kindergartens nach Abbruch des Bestandes. Der Abbruch des Bestandsgebäudes ist Teil der ausgeschriebenen Architektenleistungen und entsprechend zu berücksichtigen.
Die bestehenden Kindergartengruppen sind während der Bauzeit in einem Interimskindergarten unterzubringen. Dazu wird von der Gemeinde ein Grundstück gestellt auf welchem ein Interimskindergarten (mobile Raummodule) errichtet werden soll. Die Planung und Bauausführung der Interimsmaßnahme sollen ebenfalls durch den Architekten übernommen werden.
Geplant ist ein zeitgemäßes, zukunftsfähiges und multifunktionales Gebäude für Kinderbetreuung, das wirtschaftlich in der Errichtung und nachhaltig im Betrieb ist. Besondere Vorgaben zur Baukonstruktion gibt es keine - diese kann vom Bewerber mit Bezug auf eine nachhaltige / wirtschaftliche Errichtung selbst gewählt werden.
Es ist beabsichtigt Fördermittel (Kinderbetreuungs-Finanzierung) zu beantragen. Nach überschlägiger Kostenannahme werden die Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200 - 700) derzeit mit ca. 4,79 Mio. € brutto angenommen.
Kennzahlen:
- Vorläufig geschätzte BGF ca. 1.280 m² - jedoch abhängig vom Entwurfskonzept und der geplanten Geschossigkeit
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2023 / 2024
- Abgabe Bau- und Förderantrag bis Mitte 2024
- Bauausführung ab Ende 2024
- Gesamtfertigstellung bis Ende 2026
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 - 4, weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 - 7 und Stufe 3 mit LPH 8 + 9
- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 2+3) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Abbrucharbeiten (KG 200) sollen durch den Architekten geplant und betreut werden. Gewünscht ist eine Aussage zur Honorierung dieser Maßnahmen. Es wird eine Aussage erwartet, ob die Honorierung der Abbruchmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme angesehen wird oder gesondert als Besondere Leistung erbracht werden wird.
Die Interimsmaßnahmen (mobile Raummodule auf Nachbargrundstück) sollen durch den Architekten geplant und betreut werden. Gewünscht ist eine Aussage zur Honorierung dieser Maßnahmen. Es wird eine Aussage erwartet, ob die Honorierung der Interimsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme angesehen wird oder gesondert als Besondere Leistung erbracht werden wird.
Die Beschaffung der Ausstattung (KG 600) soll durch den Architekten geplant und betreut werden. Gewünscht ist eine Aussage zur Honorierung dieser Maßnahmen. Es wird eine Aussage erwartet, ob die Honorierung der Ausstattungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme angesehen wird oder gesondert als Besondere Leistung erbracht werden wird.
Die Beauftragung sämtlicher zusätzlicher und Besonderer Leistungen erfolgt wie auch die Grundleistungen stufenweise (Stufe 1 mit LPH 1 - 4 / Stufe 2 mit LPH 5 - 7 / Stufe 3 mit LPH 8 + 9)
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV-Verfahren die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
- Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien / Formale Ausschlussgründe) nachIII.1.1).
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) (max. Punktezahl: 10 Punkte).
- Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
- Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b) (max. Punktezahl: 54 Punkte).
- Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c) (max. Punktezahl: 72 Punkte).
- Technische Ausstattung nach III.1.3d) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 146 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) fristgerechter Eingang der Bewerbung über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
b) Wurde die Bewerbung digital auf der vorgegebenen Vergabeplattform (siehe Kommunikation I.3) entsprechend den geforderten Mitteln (VgV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium)
c) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium); weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/
d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f) Nachweis der Bauvorlageberechtigung erbracht VgV § 75 (in Hessen bei Architektenleistungen §67 HBO),
g) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
h) Erklärung, dass kein Bezug zu Personen, Organisationen oder Einrichtungen, denen die Auftragsvergabe nach Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (neuer Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verboten ist, vorliegt. Ein entsprechendes Formblatt kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
i) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage ob das Unternehmen ein KMU ist?
j) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder Freie Mitarbeiter) berufen § 36/46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen:
i1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV,
i.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10,
i.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkten c) bis i
i.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2)
k) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben:
j.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
j.2) Erklärung zur Rechtsform,
j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bieter- oder Bewerbergemeinschaften,
j.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
j.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
j.7) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis i) durch jedes Mitglied,
j.8) Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch jedes Mitglied.
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1.500.000 EUR beträgt.
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen / zu erklären.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers in € brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume) der letzten 3 Geschäftsjahre.
III.1.3.a.) Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit:
Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume):
- Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen)
- sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende)
Angabe Name, Qualifikation
- einer projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer
(Der/Die im Auftragsfall verantwortliche Projektleiter/in und Stellvertreter/in sind erst in Stufe 2 zu benennen. Nachweise über die Qualifikation, Berufserfahrung und Projektleitung bzw. Mitarbeit bei vergleichbaren Referenzen sind mit den Unterlagen der Stufe 2 einzureichen.)
III.1.3.b.) Referenzen / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. zwei Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe "Gebäude für Kinderbetreuung" vergleichbar sind.
je Referenz sind anzugeben:
- Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild
- Angabe ob Neubau (siehe geforderte Mindeststandards)
- Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung
- Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards)
- Angabe Bauherr (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner),
- Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.
- Projektleiter/in des Bewerbers,
- Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen
- Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene mind. getrennt für KG 300 und 400)
- Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.)
- Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche m2, Volumen m3 od. Anzahl Gruppen/Plätze etc.)
- Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI,
III.1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit
Nennung und Beschreibung der besond. techn. Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Planungsanforderung zur Bauaufgabe nach zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen:
- Kindgerechte, offene, helle und freundliche Gestaltung mit natürlichem Licht und Farbe
- Barrierefreiheit / Inklusion
- Energieoptimiertes und energieeffizientes Bauen
- Erfahrung in der Planung und Überwachung von Abbrucharbeiten
- Erfahrung in der Planung und Beschaffung von Interimsmaßnahmen (z.B. mobile Raummodule, etc.)
- Erfahrungen in Massivbauweise / konventioneller Bauweise
- Erfahrungen in Holzbauweise
- Erfahrungen mit beengtem Baufeld hinsichtlich Zufahrt / Baustelleneinrichtung / Lärmschutz etc.
- Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
Bei III.1.3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.1.3.d.) technische Leistungsfähigkeit - Ausstattung
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc).
Gewertet werden Referenzen für III.1.3b) und III.1.3c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2013 erfolgte.
- Mind. 1 Referenz zu III.1.3.b muss ein Neubau sein.
- Die Vergleichbarkeit der Referenzen für III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
- Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
- Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Der Leistungsteil der Gebäudeplanung ist Architekten vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen (Architekten) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind. Der Bewerber muss nachweisen, dass er gemäß HBO §67 bauvorlageberechtigt ist.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig.
Der Vertrag wird nach dem Vertragsmuster Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume - einschl. AVB und ZVB geschlossen. Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen der Stufe 1 entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG bereit (siehe Kontaktadressen unter I.3.)
b) Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Einreichungstermin in Textform darauf hinzuweisen.
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Wertungsmatrix Stufe 1 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftl. Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig.
d) Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.
e) Es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist elektronisch über die Vergabeplattform des AG fristgemäß einzureichen.
f) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht über das Abgabe-Tool der eVergabeplattform eingereicht wurden. Abweichungen hiervon sind nicht zulässig.
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten und geforderten Umfang einzureichen. Im Übrigen wird auf § 56 VgV verwiesen.
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
i) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
j) Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung behält sich der AG vor, die zweite Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.
k) Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude erbracht.
l) Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
m) Der Auftraggeber beabsichtigt als Bestandteil des Angebotes in Stufe 2 nach § 76 Abs. 2 VgV die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Planungsaufgabe abzufragen.
n) Die ausgewählten Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Stufe 2) erhalten hierzu weitere Detailinformationen einschl. weiterführende Unterlagen zur Aufgabenstellung, zu den Bewertungskriterien und zur Honorierung der Lösungsvorschläge nach § 77 VgV.
o) Der Auftraggeber behält sich vor die Verhandlungsgespräche per Video-Konferenz durchzuführen. Über die technischen Voraussetzungen und die Vorgehensweise werden die ausgewählten Teilnehmer rechtzeitig informiert.
p) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link https://petersberg.de/index_main.php?alias=datenschutz_petersberg&PHPSESSID=d4e25886fdd67b6e3acf340b23ba8267 einsehbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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