Planungsleistungen: Erneuerung Kreuzungsbauwerk (KRBW) Wiesbaden-Biebrich (LPH 1-2, opt. 3-8) (BIM-Methodik) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43308
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Erneuerung Kreuzungsbauwerk (KRBW) Wiesbaden-Biebrich (LPH 1-2, opt. 3-8) (BIM-Methodik)
Planungsleistungen: Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, Verkehrsanlage inkl. LST, Baugrundberatung, Baubetriebsplanung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, Verkehrsanlage inkl. LST, Baugrundberatung, Baubetriebsplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wiesbaden-Biebrich
Planungsleistungen: Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, Verkehrsanlage inkl. LST, Baugrundberatung, Baubetriebsplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
NT06: Sicherung Gewölbebrücke
m Rahmen der Entwurfsplanung wurde unter anderem untersucht, ob eine Anhebung der Gradiente einen Einfluss auf der Standsicherheit der angrenzenden Gewölbebrücke hat. Mit der Nachrechnung der Gewölbebrücke wurde das unabhängige Ingenieurbüro Weihermüller Vogel beauftrag. Die Nachrechnung ergab, dass die Gewölbebrücke die geänderte Belastungssituation nicht abtragen kann und Maßnahmen zwingend erforderlich sind. Diese Leistung war nicht vorhersehbar. Daher ist die Leistung über einen Nachtrag zu bestellen. Eine ausführliche Begründung für diesen Nachtrag befindet sich in Nachtragsunterlagen (Begründung-Vergabe-Gewölbebrücke) .