Rahmenverträge Strategische SCM-Entwicklung / Logistik-Planung und Disposition / Warenfluss / Lagerplanung und -organisation bei der DB Fernverkehr AG Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA66325
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Strategische SCM-Entwicklung / Logistik-Planung und Disposition / Warenfluss / Lagerplanung und -organisation bei der DB Fernverkehr AG
Vergabe von zwei Rahmenverträgen zur Logistikberatung. Unter den Rahmenvertragspartnern werden Projekte im Rahmen der nachgelagerten Wettbewerbe vergeben.
Frankfurt am Main
Rahmenverträge Strategische SCM-Entwicklung / Logistik-Planung und Disposition / Warenfluss / Lagerplanung und -organisation bei der DB Fernverkehr AG
Zwei Verlängerungsoptionen je ein Jahr für jeden Rahmenvertrag, zudem Option für den Bestbieter auf einen konzernweiten Rahmenvertrag mit zusätzlichen 2 Mio EUR Zielwert (Cluster-Rahmenvertrag)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nutzung eines eingerichteten Präqualifizierungssystems 2022/S 107-303331
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenverträge Strategische SCM-Entwicklung / Logistik-Planung und Disposition / Warenfluss / Lagerplanung und -organisation bei der DB Fernverkehr AG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Option für konzernweiten Rahmenvertrag wurde ausgelöst.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.