Ertüchtigung Fahrstrom Schweizer Platz Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 008/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung Fahrstrom Schweizer Platz
Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht
mehr dem neuesten Stand der Technik. Es besteht daher die Notwendigkeit, die Fahrstromanlagen im gesamten Strecken-Netz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren.
Bestandteil dieser Ausschreibung sind:
- Los 1 Die Demontage der Alten DC-Schaltanlage und die Montage der Neuen DC-Anlage in einem
Fahrstromschaltraum im Tunnelbereich im Schweizer Platz
- Los 2 Einbau von einem Kuppelleistungsschalter als Streckenfeld in einen noch leer stehenden Raum in der B-Ebene am Schweizer Platz um eine zweiseitigen Speisung zu erreichen.
Ertüchtigung Fahrstromschaltraum Schweizer Platz
Frankfurt am Main
Die Demontage der Alten DC-Schaltanlage und die Montage der Neuen DC-Anlage in einem Fahrstromschaltraum im Tunnelbereich im Schweizer Platz
Kuppelleistungs-/Streckenfeld 103/27 Schweizer Platz
Frankfurt am Main
Einbau von einem Kuppelleistungsschalter als Streckenfeld in einen noch leer stehenden Raum in der B-Ebene am Schweizer Platz um eine zweiseitigen Speisung zu erreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ertüchtigung Fahrstromschaltraum Schweizer Platz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kuppelleistungs-/Streckenfeld 103/27 Schweizer Platz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es müssen vom Bieter beide Lose
- Los 1 Instandhaltung Fahrstromanlagen 2022
- Los 2 Fahrstromverstärkung 750V_Verstärkung der Fahrstromversorgung Teil B / B3
angeboten werden, ansonsten wird der Bieter vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Los 1 + 2 werden an den gleichen Bieter vergeben.
Weiterhin wird die Wahrnehmung eines Ortstermins empfohlen. Bitte nehmen Sie Kontakt hierzu auf zu: Herr Hell, [gelöscht] und Herr Kochen, [gelöscht].
Gewährleistungsfrist jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Pflicht zur Vorlage der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Bieterfragen
Bieterfragen müssen bis spätestens 03. Januar 2023 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.