GE Allgäu + WE/GE Bf Memmingen, Bauüberwachung 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65718
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Biber, Merve
E-Mail:
Telefon: +49 89130872538
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GE Allgäu + WE/GE Bf Memmingen, Bauüberwachung 2024
Los 1: G.016175964 & G.016175971; GE Pfaffenhausen - Mindelheim, km 45,528 - km 51,317 & Krumbach -Pfaffenhausen, km 42,300 - km 45,112
Los 2: G.016178808; GE Röthenbach - Hergatz & Hergatz - Röthenbach
Los 3: G.016179346 & G.016180528 & G.016180576; WE/GE Bf Memmingen W1516, W51,52,53,54,55, GE Gl. 25-28,31
Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht.
Los 1: Bauüberwachung; GE Pfaffenhausen - Mindelheim, km 45,528 - km 51,317 & Krumbach -Pfaffenhausen, km 42,300 - km 45,112
Krumbach - Mindelheim
Bauüberwachung GE Str. 5351; Krumbach - Mindelheim:
Die Baumaßnahmen befinden sich allesamt im AIM-Netz Augsburg im Bereich der Netzbezirke Buchloe (Los 1) und Kempten (Lose 2 und 3). Betriebliche und örtliche Verhältnisse können aus den Anlagen im Anhang entnommen werden. Zusätzliche Informationen zu den örtlichen Verhältnissen werden bei der Kabeleinweisung bzw. anderen Begehungen vermittelt. Von der Maßnahme betroffen sind die freien Strecken zwischen Krumbach und Mindelheim (Strecke 5351) sowie Röthenbach und Hergatz (Strecke 5362). Zudem finden die Arbeiten im Bahnhof Memmingen statt. Die Ausführung der Hauptarbeiten erfolgt immer unter technischer Sperrung des Arbeitsgleises. Zum Nachbargleis hin wird entweder mithilfe einer Festen Absperrung oder ATWS gesichert. Vor- und Nacharbeiten können sowohl im gesperrten Gleis als auch in Zugpausen erfolgen. Detaillierte Angaben erfolgen im Zuge der T1- Besprechungen (vmtl. 11/2023) sowie in Abstimmung mit dem Betrieb. Die T1-Besprechung wird aller Voraussicht nach im November 2023 stattfinden, die T12-/Betra-Besprechung schätzungsweise im Januar 2024 (vom AN eigenständig einzutakten und durchzuführen). Ein ausreichender Vorlauf zur Erstellung des Betra-Antrags ist zu gewährleisten. Der Betra-Antrag selbst wird nicht vom AG, sondern vom AN über BBP Neo gestellt.
Los 2: G.016178808; GE Röthenbach - Hergatz & Hergatz - Röthenbach
Röthenbach - Hergatz
Bauüberwachung GE Str. 5362; Röthenbach - Hergatz und Gegenrichtung:
Die Baumaßnahmen befinden sich allesamt im AIM-Netz Augsburg im Bereich der Netzbezirke Buchloe (Los 1) und Kempten (Lose 2 und 3). Betriebliche und örtliche Verhältnisse können aus den Anlagen im Anhang entnommen werden. Zusätzliche Informationen zu den örtlichen Verhältnissen werden bei der Kabeleinweisung bzw. anderen Begehungen vermittelt. Von der Maßnahme betroffen sind die freien Strecken zwischen Krumbach und Mindelheim (Strecke 5351) sowie Röthenbach und Hergatz (Strecke 5362). Zudem finden die Arbeiten im Bahnhof Memmingen statt. Die Ausführung der Hauptarbeiten erfolgt immer unter technischer Sperrung des Arbeitsgleises. Zum Nachbargleis hin wird entweder mithilfe einer Festen Absperrung oder ATWS gesichert. Vor- und Nacharbeiten können sowohl im gesperrten Gleis als auch in Zugpausen erfolgen. Detaillierte Angaben erfolgen im Zuge der T1- Besprechungen (vmtl. 11/2023) sowie in Abstimmung mit dem Betrieb. Die T1-Besprechung wird aller Voraussicht nach im November 2023 stattfinden, die T12-/Betra-Besprechung schätzungsweise im Januar 2024 (vom AN eigenständig einzutakten und durchzuführen). Ein ausreichender Vorlauf zur Erstellung des Betra-Antrags ist zu gewährleisten. Der Betra-Antrag selbst wird nicht vom AG, sondern vom AN über BBP Neo gestellt.
Los 3: G.016179346 & G.016180528 & G.016180576; WE/GE Bf Memmingen W1516, W51,52,53,54,55, GE Gl. 25-28,31
Memmingen
Bauüberwachung WE/GE Bahnhof Memmingen:
Die Baumaßnahmen befinden sich allesamt im AIM-Netz Augsburg im Bereich der Netzbezirke Buchloe (Los 1) und Kempten (Lose 2 und 3). Betriebliche und örtliche Verhältnisse können aus den Anlagen im Anhang entnommen werden. Zusätzliche Informationen zu den örtlichen Verhältnissen werden bei der Kabeleinweisung bzw. anderen Begehungen vermittelt. Von der Maßnahme betroffen sind die freien Strecken zwischen Krumbach und Mindelheim (Strecke 5351) sowie Röthenbach und Hergatz (Strecke 5362). Zudem finden die Arbeiten im Bahnhof Memmingen statt. Die Ausführung der Hauptarbeiten erfolgt immer unter technischer Sperrung des Arbeitsgleises. Zum Nachbargleis hin wird entweder mithilfe einer Festen Absperrung oder ATWS gesichert. Vor- und Nacharbeiten können sowohl im gesperrten Gleis als auch in Zugpausen erfolgen. Detaillierte Angaben erfolgen im Zuge der T1- Besprechungen (vmtl. 11/2023) sowie in Abstimmung mit dem Betrieb. Die T1-Besprechung wird aller Voraussicht nach im November 2023 stattfinden, die T12-/Betra-Besprechung schätzungsweise im Januar 2024 (vom AN eigenständig einzutakten und durchzuführen). Ein ausreichender Vorlauf zur Erstellung des Betra-Antrags ist zu gewährleisten. Der Betra-Antrag selbst wird nicht vom AG, sondern vom AN über BBP Neo gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung, dass keine Verfehlungen (im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten
- Erklärung, dass in den genannten Fachbereichen mindestens untenstehende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigt wurden (nach Berufsgruppen gegliedert).
Bauüberwachung Oberbau (Bauüberwacher + Fachbauüberwacher): 3 Mitarbeiter
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen.
Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 23FEI65718 herunterzuladen.
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 23FEI65718 ist auf dem Vergabeportal der DB AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
- Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
(betrifft die Lose 1, 2 und 3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und inwieweit Unternehmen mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne
Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. Ingenieurbüro Diepelt
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4,
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende
Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
- Erklärung für Bieter als Einzelpersonen:
Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer g
gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.