Persönliche Schutzausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2023-00028
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Persönliche Schutzausrüstung
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung
Allgemeine persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z42 Zentrallager, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (Einweghandschuhe, Schürze, Haube, Schutzbrille, OP Handschuhe, OP Haube)
Infektionsschutzsets (I-Sets) sowie entsprechende Einzelartikel
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, 37.Z42 Zentrallager, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (Einmalmundschutz, Atemschutzmasken FFP 2 und FFP 3, Schutzkittel, Überschuhe, Infektionsschutzsets)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Prüfung der Bietereignung sind 2 Kundenreferenzen anzugeben.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und jede Referenz muss vom Umfang her mindestens 70 % der Angebotsendsumme (brutto) des im vorliegenden Verfahren eingereichten Angebotes entsprechen. Die Art der Leistung muss vergleichbar sein.
Der Referenzkunde muss in Deutsch oder Englisch kommunizieren können.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).