A1 083250 HLT Sanierung 2OG/DG Lüftung-Kälte Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0455-2017-2185
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A1 083250 HLT Sanierung 2OG/DG Lüftung-Kälte
Hessischer Landtag - Stadtschloss, Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden
Das Stadtschloss des Hessische Landtag entspricht derzeit nicht den geltenden Brandschutzbestimmungen und gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere fehlende Rettungswege, unzureichende Alarmierungsanlagen, Defizite der baulichen Brandabschnittsbildung und Bauteilqualitäten bedingen einen generellen Handlungsbedarf im gesamten Gebäude. ca 1 St. luftgekühlter Kaltwassersatz; ca 1 St. Kälteverteiler; ca 18 lfm verzinktes Stahlrohr für Kaltwasser; ca 113 m² Luftkanäle und Formstücke bis 2000mm Kantenlänge; ca 116 m² Luftkanäle und Formstücke bis 2000mm Kantenlänge zur Installation im Schacht (mit Montageerschwernis); ca 25 lfm Wickelfalzrohr bis DN 200
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
A1 083250 HLT Sanierung 2OG/DG Lüftung-Kälte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hessischer Landtag - Stadtschloss, Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden
Das Stadtschloss des Hessische Landtag entspricht derzeit nicht den geltenden Brandschutzbestimmungen und gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere fehlende Rettungswege, unzureichende Alarmierungsanlagen, Defizite der baulichen Brandabschnittsbildung und Bauteilqualitäten bedingen einen generellen Handlungsbedarf im gesamten Gebäude. ca 1 St. luftgekühlter Kaltwassersatz; ca 1 St. Kälteverteiler; ca 18 lfm verzinktes Stahlrohr für Kaltwasser; ca 113 m² Luftkanäle und Formstücke bis 2000mm Kantenlänge; ca 116 m² Luftkanäle und Formstücke bis 2000mm Kantenlänge zur Installation im Schacht (mit Montageerschwernis); ca 25 lfm Wickelfalzrohr bis DN 200
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Stadtschloss des Hessische Landtag werden in der Bestandsanlage Lüftung nachfolgende Einbauteile nachgerüstet:
Zur Revidierbarkeit der bereits montierten Brandschutzklappen in den abgehängten Decken WC Bereich und Besprechungsraum demontierbare Flexible Anschlüsse nachrüsten. Hierfür werden die Anschlüsse gemäß Sachverständigen revidierbar vorgesehen.
3,10 lfdm Wickelpfalzrohr DN180 inkl. Formteile
5,2 lfdm flexibles Rundrogr DN 160 inkl. Formteile
20 Stck Formteile rund DN 200
4 Stck Formteile rund DN 125
4 Formteile rund DN 100
1.) Bedingt durch die Erbringung der Vorleistung und der sich hieraus ergebenen Gewährleistung, sind Änderungen an Lüftungssystem nur durch den ursprünglichen Errichter zu erbringen.
2.) Ein Wechsel des AN lässt aus wirtschaftlichen Gründen eine deutliche steigende Preisentwicklung, eine erhebliche Verzögerung durch AN-Suche und somit einen weiteren Schaden für das Land Hessen aufgrund fortdauernder laufender Kosten für das Land und die übrigen AN erwarten. Zudem hat der AN eine tiefe Kenntnis in das komplexe Projekt, die eine effiziente Abarbeitung der erforderlichen Aufgaben erwarten lässt.
3.) Eine erneute Vergabe der betroffenen Leistungen lassen erhebliche Schwierigkeiten insofern erwarten, als dass die Marktlage insbesondere hinsichtlich der VOB Gewerke TGA zurzeit angespannt ist, mitunter keine Angebote eingehen und die gegenwärtigen Marktpreise der wenigen Angebote der massiven Baupreissteigerung der vergangenen Monate Rechnung tragen. Insofern ist davon auszugehen, dass die geplante Änderung des Vergabeverfahrens einen erheblichen Schaden vom Land abwendet und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.