Gemeinde Hofbieber - Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs (StLF 20) - Bekanntmachung vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 259997 II 23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofbieber
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hofbieber.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Hofbieber - Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs (StLF 20) - Bekanntmachung vergebener Auftrag
Die Gemeinde Hofbieber (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) beabsichtigt, für die Freiwillige Feuerwehr Hofbieber-Schwarzbach ein Staffellöschfahrzeug (StLF 20) zu beschaffen.
Der Auftraggeber hat Fördermittel nach der Brandschutzförderrichtlinie des Landes Hessen "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL)" beantragt und bewilligt erhalten. Im Rahmen der Leistungserbringung wird es dem Auftragnehmer obliegen die sich daraus ergebenen förderrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Der Beschaffungsgegenstand wird in zwei Lose untergliedert:
- Los 1: Lieferung Komplettfahrzeug StLF 20
- Los 2: Beladung StLF 20
Los 1: Lieferung Komplettfahrzeug StLF 20
Gemeinde Hofbieber Schulweg 5 36145 Hofbieber
Die Gemeinde Hofbieber (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) beabsichtigt, für die Freiwillige Feuerwehr Hofbieber-Schwarzbach ein Staffellöschfahrzeug (StLF 20) zu beschaffen.
Der Auftraggeber hat Fördermittel nach der Brandschutzförderrichtlinie des Landes Hessen "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL)" beantragt und bewilligt er-halten. Im Rahmen der Leistungserbringung wird es dem Auftragnehmer obliegen die sich daraus ergebenen förderrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Der Beschaffungsgegenstand wird in zwei Lose untergliedert:
- Los 1: Lieferung Komplettfahrzeug StLF 20
- Los 2: Beladung StLF 20
Auf Seite 63 der Leistungsbeschreibung sind Angaben zu zwei optionalen Positionen zu machen.
Los 2: Beladung StLF
Gemeinde Hofbieber Schulweg 5 36145 Hofbieber
Die Gemeinde Hofbieber (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) beabsichtigt, für die Freiwillige Feuerwehr Hofbieber-Schwarzbach ein Staffellöschfahrzeug (StLF 20) zu beschaffen.
Der Auftraggeber hat Fördermittel nach der Brandschutzförderrichtlinie des Landes Hessen "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL)" beantragt und bewilligt er-halten. Im Rahmen der Leistungserbringung wird es dem Auftragnehmer obliegen die sich daraus ergebenen förderrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Der Beschaffungsgegenstand wird in zwei Lose untergliedert:
- Los 1: Lieferung Komplettfahrzeug StLF 20
- Los 2: Beladung StLF 20
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Komplettfahrzeug StLF 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rankweil
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6830
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.walser.tv
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung StLF 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
Bei der Angabe des Wertes der Beschaffung / des Loses handelt es sich um Pflichtangaben. Die genauen Werte werden aufgrund des
Geheimwettbewerbs nicht veröffentlicht. Daher ist dort jeweils ein fiktiver Wert von 0,01 EUR angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKP6UEL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/