ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Main-Kinzig-Kreis
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA165: Bestandsplanerstellung OLA Langenselbold. Für die Anpassung der Oberleitungsanlage ist entsprechend Hauptvertrag die Ausführungsplanung, die Bauausführung, die Handrevison und die Anlage der technischen Plätze zu erstellen. Die Erstellung der Bestandsplanung war nicht im Auftragsumfang enthalten, wird jedoch zwingend benötigt.
Die Erstellung der Ausführungsplanung, die Bauausführung, die Handrevision und die Anlage der technischen Plätze für die Oberleitungsanlage erfolgte bereits durch den AN. Die Bestandsunterlagen müssen auf Basis der Ausführungsplanung, Bauausführung & Handrevision durch den Errichter der Anlage erstellt werden. Die Erstellung der Bestandsunterlagen durch einen anderen AN als den Errichter der Anlage ist nicht möglich da diesem der tatsächliche Ausführungszustand (Bestand) nicht bekannt ist. Außerdem muss der Errichter dafür Sorge tragen, dass die von Ihm erstellte Anlage auch 1:1 in den Bestandsplänen dargestellt wird, was wie zuvor beschrieben nur dem Errichter möglich ist.