SB3 RZ Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 63/2600008226
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
SB3 RZ Gerüstbauarbeiten
Gerüstbauarbeiten für Sanierung Rechenzentrum (RZ) in SB3:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Auszuführen sind gem. Leistungsverzeichnis:
Aufstellung der Baugerüste inkl. Vorbereitung, Einrichtung, Ausführung und genaue Dokumentation.
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18451 - Gerüstarbeiten und den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführte Normen gelten:
- DIN 685 - Geprüfte Rundstahlketten
- Drahtseilklemmen für Seil-Endverbindungen bei sicherheitstechnischen
Anforderungen
- DIN 3088 - Drahtseile aus Stahldrähten
- DIN EN 13411-5 - Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht; Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
Darüber hinaus sind mit Vorrang die Regeln des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu beachten:
- BGR 165 - Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420 (bisher ZH 1/534.0)
- BGR 166 - Gerüstbau Systemgerüste (Rahmen- und Modulgerüste) (bisher ZH 1/534.1)
- BGR 167 - Gerüstbau Stahlrohr-Kupplungsgerüste (bisher ZH 1/534.2)
- BGR 168 - Gerüstbau Auslegergerüste (bisher ZH 1/534.3)
- BGR 169 - Gerüstbau Konsolgerüste für den Hoch- und Tiefbau (bisher ZH 1/534.4)
- BGR 170 - Gerüstbau Konsolgerüste für den Stahl- und Anlagenbau (bisher ZH 1/534.5)
- BGR 171 - Gerüstbau Bockgerüste (bisher ZH 1/534.6)
- BGR 172 - Gerüstbau Fahrgerüste (bisher ZH 1/534.7)
- BGR 174 - Gerüstbau Hängegerüste (bisher ZH 1/534.9)
- BGR 175 - Gerüstbau - Montagegerüste in Aufzugsschächten (bisher ZH 1/534.10)
- BGR 179 - Einsatz von Schutznetzen (bisher ZH 1/560)
- BGR 825 - Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten (bisher ZH 1/475)
Zu beachtende technische Regeln: Güteschutz:
- RAL-RG 637 - Stahlgerüstbau, Gütesicherung
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Besonderheiten: Das Rechenzentrum kann nicht außer Betrieb genommen werden, die Anlagen werden geschützt und weiterhin während der gesamten Bauzeit betrieben.
Schadstoffsanierung ist nicht Bestandteil des Auftrags.
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Besonderheiten: Raumgerüst - Es darf nur neues oder sorgfältig und vollständig gereinigtes Gerüstmaterial verwendet werden.
Der Transport, Gerüstauf- und -abbau müssen sehr vorsichtig durchgeführt werden.
Für alle Arbeiten in diesem Bereich ist eine zusätzliche aufsichtsführende Person (z. B ein Vorarbeiter) nur für die Überwachung der Arbeiten abzustellen. Die zusätzliche Person ist für die gesamte Auf- u. Abbauzeit einzukalkulieren.
Alle im Raum transportierten Gerüstbauteile sind durch mind. 2 Personen durchzuführen.
Die Aufstellung der Gerüste erfolgt nur nach unmittelbar vor Ort erfolgter Abstimmung mit der Bauleitung und dem AG.
Hierfür ist es erforderlich, alle Montagetermine mind. 2 Tage vorab abzustimmen. Ohne eine örtliche Freigabe durch die Bauleitung und eine Sicherheitsanweisung durch Vertreter den AG darf der Raum nicht betreten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren:
Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal;
Alle Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Fachpersonals, sowie ggfs. Schulungsnachweise, Erfahrungsnachweise, sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Wird das geforderte Fachpersonal über Nachunternehmer nachgewiesen, dann ist von den eingesetzten Nachunternehmern jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe!).
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- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot
zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6
Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur
Eignung) erbracht werden.
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Einzureichende Unterlagen:
- Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
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- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall
- für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall
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Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe mind. der auf dem Formblatt "Unternehmensdarstellung" abgefragten Projektdaten.
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Einzureichende Unterlagen:
- Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eignung wird durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. den auf Formblatt VVB124 geforderten Unterlagen; gem. Formblatt VVB124 haben nicht präqualifizierte Bieter nach Aufforderung innerhalb von 6 KT folgende Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen:
- Referenzliste zu vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre, mit Angabe der in Formblatt VVB124 geforderten Daten, einschl. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Vorlage Gewerbeanmeldung
- Vorlage Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
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- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
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- Nachweise Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschl. Adressdaten zu benennen.
Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein, oder Ihre Eignung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt VVB-124 nachweisen.
Bedient sich ein Bieter im Rahmen der Eignungsleihe eines Nachunternehmers, dann ist der die Eignungsleihe betreffende Nachweis jeweils nur von dem Nachunternehmer vorzulegen.
Der Bieter hat dann den Nachweis zu führen, dass das für die Eignungsleihe eingesetzte Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung steht (Abgabe des Formblattes Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
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- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
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- Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet.
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Abschnitt IV: Verfahren
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2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter/Bieterbevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
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Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden.
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Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
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HINWEIS zur elektronischen Rechnungsstellung:
Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- .
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY167BUQT0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.