Mietinteressentenanfrage für die Anmietung von Counter-Mietflächen und Mietwagenstellplätzen für den Betrieb einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt/Main (Terminal 1 und Terminal 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 0347-23VM

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 093-286521)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mietinteressentenanfrage für die Anmietung von Counter-Mietflächen und Mietwagenstellplätzen für den Betrieb einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt/Main (Terminal 1 und Terminal 3)

Referenznummer der Bekanntmachung: 0347-23VM
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98351100 Dienstleistungen von Parkplätzen/-häusern
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anlass:

Im Rahmen von anstehenden Verrmietungsaktivitäten der Fraport AG von Counter- und Backoffice-Flächen sowie PKW-Stellplätzen zum Zwecke des Betriebs einer Autovermietung in den Terminals 1 und 3 des Flughafen Frankfurt/Main sollen potenzielle Mieter für die zur Verfügung stehenden Counter- und Backoffice-Flächen sowie Mietwagenstellplätze in den Parkhausanlagen der Fraport AG gefunden werden. Der Flughafen Frankfurt ist für Autovermietunternehmen ein attraktiver Standort. Im Jahr 2022 nutzten diesen rund 49 Millionen Passagiere, verteilt auf die Terminals 1 und 2. Das Terminal 3 wird mit seiner geplanten Eröffnung im Jahr 2026 eine voraussichtlich zusätzliche Kapazität von bis zu 19 Millionen Passagieren bieten. Nach derzeitigen Planungen wird mit der Eröffnung des Terminal 3 das Terminal 2 mehrjährigen Sanierungsmaßnahmen unterzogen.

Ziel:

Die vorliegende Mietinteressentenanfrage dient daher dem Zwecke, potenzielle Autovermietunternehmen für das Autovermietgeschäft am Frankfurter Flughafen zu identifizieren. Ziel ist es, eine optimale Flächennutzung durch geeignete Mieter, sowie eine nachhaltige Stärkung des Autovermietgeschäfts am Frankfurter Flughafen zu erreichen. Für die Fraport AG ist ausschlaggebend, mit Hilfe dieses Verfahrens eine sachgerechte, diskriminierungsfreie, objektive und transparente Mieteridentifikation durchzuführen und zu gewährleisten. Die Teilnahme an dieser Mietinteressentenanfrage ist daher zwingend erforderlich, um das Interesse an der Anmietung o. g. Flächen im Terminal 1 und Terminal 3 zu bekunden, um das Autovermietgesschäft am Frankfurter Flughafen betreiben zu können.

Abgabe Ihrer Mietinteressentenanfrage:

Treffen die genannten Auswahlkriterien auf Sie zu, reichen Sie bitte die für die Mietinteressentenanfrage genannten Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt bis Freitag, 16. Juni 2023 schriftlich unter Angabe des Stichwortes „Mietinteressentenanfrage Autovermieter T1 und T3“ bei der Vermieterin in elektronischer Form ein. Maßgeblich für die fristgerechte Abgabe der Unterlagen in elektronischer Form ist der Eingang der Unterlagen unter der Mailadresse [gelöscht].

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Fraport AG

HVM-R / Vermietung Counter – und Backoffice-Flächen

Herr Helmut Schlosser

+49 (0)[gelöscht]

[gelöscht]

oder

Herr Fabian Siekierski

+49 1[gelöscht]

[gelöscht]

Fraport AG

HVM-P / Vermietung von Mietwagenstellplätzen

Herr Jens Boddenberg

+49 (0)[gelöscht]

[gelöscht]

Bei Fragen zum Verfahren der Mietinteressentenanfrage:

Fraport AG

Zentraler Einkauf Vergabemanagement (ZEB-VM)

Frau Katja Bonn

+49 (0)[gelöscht]

[gelöscht]

Diese Vorinformation dient allein als Marktabfrage und der frühzeitigen Information des Marktes über eine mögliche nachgelagerte Auftragsvergabe.

Die Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung der Auftraggeberin dahingehend, dass die Leistung tatsächlich ausgeschrieben wird.

Von dem Verfahren nach § 36 Abs. 4 und 5 SektVO macht die Auftraggeberin ausdrücklich keinen Gebrauch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 093-286521

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.14)
Anstatt:

Weitere Hinweise zum Verfahren:

Das gesamte Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Bitte reichen Sie daher diegeforderten Unterlagen in deutscher Sprache ein. Rückmeldungen zu Anfragen,Benachrichtigungen, Mitteilungen oder Entscheidungen der Vermieterin erfolgen ebenfallsausschließlich in deutscher Sprache.

muss es heißen:

Weitere Hinweise zum Verfahren:

Das gesamte Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Bitte reichen sie daher die geforderten Unterlagen in deutscher Sprache ein. Unterlagen zur Unternehmensstruktur und dem Markenportfolio (unter Checkliste im Formblatt Mietinteressentenanfrage) können auch in englischer Sprache eingereicht werden. Rückmeldungen zu Anfragen, Benachrichtigungen, Mitteilungen oder Entscheidungen der Vermieterin erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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