Mietinteressentenanfrage für die Anmietung von Counter-Mietflächen und Mietwagenstellplätzen für den Betrieb einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt/Main (Terminal 1 und Terminal 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 0347-23VM
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 093-286521)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mietinteressentenanfrage für die Anmietung von Counter-Mietflächen und Mietwagenstellplätzen für den Betrieb einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt/Main (Terminal 1 und Terminal 3)
Anlass:
Im Rahmen von anstehenden Verrmietungsaktivitäten der Fraport AG von Counter- und Backoffice-Flächen sowie PKW-Stellplätzen zum Zwecke des Betriebs einer Autovermietung in den Terminals 1 und 3 des Flughafen Frankfurt/Main sollen potenzielle Mieter für die zur Verfügung stehenden Counter- und Backoffice-Flächen sowie Mietwagenstellplätze in den Parkhausanlagen der Fraport AG gefunden werden. Der Flughafen Frankfurt ist für Autovermietunternehmen ein attraktiver Standort. Im Jahr 2022 nutzten diesen rund 49 Millionen Passagiere, verteilt auf die Terminals 1 und 2. Das Terminal 3 wird mit seiner geplanten Eröffnung im Jahr 2026 eine voraussichtlich zusätzliche Kapazität von bis zu 19 Millionen Passagieren bieten. Nach derzeitigen Planungen wird mit der Eröffnung des Terminal 3 das Terminal 2 mehrjährigen Sanierungsmaßnahmen unterzogen.
Ziel:
Die vorliegende Mietinteressentenanfrage dient daher dem Zwecke, potenzielle Autovermietunternehmen für das Autovermietgeschäft am Frankfurter Flughafen zu identifizieren. Ziel ist es, eine optimale Flächennutzung durch geeignete Mieter, sowie eine nachhaltige Stärkung des Autovermietgeschäfts am Frankfurter Flughafen zu erreichen. Für die Fraport AG ist ausschlaggebend, mit Hilfe dieses Verfahrens eine sachgerechte, diskriminierungsfreie, objektive und transparente Mieteridentifikation durchzuführen und zu gewährleisten. Die Teilnahme an dieser Mietinteressentenanfrage ist daher zwingend erforderlich, um das Interesse an der Anmietung o. g. Flächen im Terminal 1 und Terminal 3 zu bekunden, um das Autovermietgesschäft am Frankfurter Flughafen betreiben zu können.
Abgabe Ihrer Mietinteressentenanfrage:
Treffen die genannten Auswahlkriterien auf Sie zu, reichen Sie bitte die für die Mietinteressentenanfrage genannten Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt bis Freitag, 16. Juni 2023 schriftlich unter Angabe des Stichwortes „Mietinteressentenanfrage Autovermieter T1 und T3“ bei der Vermieterin in elektronischer Form ein. Maßgeblich für die fristgerechte Abgabe der Unterlagen in elektronischer Form ist der Eingang der Unterlagen unter der Mailadresse [gelöscht].
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Fraport AG
HVM-R / Vermietung Counter – und Backoffice-Flächen
Herr Helmut Schlosser
+49 (0)[gelöscht]
[gelöscht]
oder
Herr Fabian Siekierski
+49 1[gelöscht]
[gelöscht]
Fraport AG
HVM-P / Vermietung von Mietwagenstellplätzen
Herr Jens Boddenberg
+49 (0)[gelöscht]
[gelöscht]
Bei Fragen zum Verfahren der Mietinteressentenanfrage:
Fraport AG
Zentraler Einkauf Vergabemanagement (ZEB-VM)
Frau Katja Bonn
+49 (0)[gelöscht]
[gelöscht]
Diese Vorinformation dient allein als Marktabfrage und der frühzeitigen Information des Marktes über eine mögliche nachgelagerte Auftragsvergabe.
Die Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung der Auftraggeberin dahingehend, dass die Leistung tatsächlich ausgeschrieben wird.
Von dem Verfahren nach § 36 Abs. 4 und 5 SektVO macht die Auftraggeberin ausdrücklich keinen Gebrauch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Weitere Hinweise zum Verfahren:
Das gesamte Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Bitte reichen Sie daher diegeforderten Unterlagen in deutscher Sprache ein. Rückmeldungen zu Anfragen,Benachrichtigungen, Mitteilungen oder Entscheidungen der Vermieterin erfolgen ebenfallsausschließlich in deutscher Sprache.
Weitere Hinweise zum Verfahren:
Das gesamte Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Bitte reichen sie daher die geforderten Unterlagen in deutscher Sprache ein. Unterlagen zur Unternehmensstruktur und dem Markenportfolio (unter Checkliste im Formblatt Mietinteressentenanfrage) können auch in englischer Sprache eingereicht werden. Rückmeldungen zu Anfragen, Benachrichtigungen, Mitteilungen oder Entscheidungen der Vermieterin erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.