Neubau SST Guntersdorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau SST Guntersdorf
Neubau der SST Guntersdorf in einem zu liefernden Betonfertiggebäude bestehend aus dem Einbau einer 20-kV-ESS-Mittelspannungsschaltanlage
SST Guntersdorf
Schlinkenweg 35
35745 Herborn-Guntersdorf
Deutschland / germany
Neubau der SST Guntersdorf in einem zu liefernden Betonfertiggebäude bestehend aus dem Einbau einer 20-kV-ESS-Mittelspannungsschaltanlage mit einer Bemessungsspannung von 24 kV, einem Sammelschienen-Bemessungsstrom von 1250 A, bestehend aus 6 Stück Einfachsammelschienen-Abgangsfelder 630 A, 2 Stück Lasttrennschalter-Eigenbedarfsfelder, Längskupplungsfeld 1250 A, 4 Stück bauliche Reserve, Sekundärschränke und Sekundärkabel inklusive aller Nebenarbeiten und Nebeneinrichtungen wie dem Eigenbedarf 230/400 V-AC, 60 V-DC-Versorgung, Störmeldeanlage als auch dem Errichten der Gebäudeinstallation bestehend aus Beleuchtung, Heizung und Steckdosen usw. Ausgeschrieben ist eine voll funktionstüchtige Anlage inkl. aller Nebengewerke inkl. Lieferung und Montage einer Beton-Fertigteilstation in einer durch den AG zu errichtende Baugrube. Erstellen und Lieferung der kompletten Plandokumentation in Ruplan 4.8 mit zugehörigem EVU Modul, inklusive Prüfung auf Funktion.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau SST Guntersdorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die für die Abgabe des Teilnahmeantrags erforderliche
Registrierung im Vergabeportal der Vergabestelle bis zu einem Werktag dauern kann!!
1.1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich bis zum 17.03.2023 (14:00 Uhr) über die elektronische Plattform zurichten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf
der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Netz GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EAM Netz GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Netz GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EAM Netz GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.