EU-VT 0401-23EK3 Betrieb des Fundbüros am Flughafen Frankfurt/Main Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VT 0401-23EK3
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraalliance.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-VT 0401-23EK3 Betrieb des Fundbüros am Flughafen Frankfurt/Main
Die FraAlliance GmbH ist ein junges Joint Venture, das von Lufthansa und Fraport zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Produktes Hub FRA gegründet wurde. Das Unternehmen bildet somit die Schnittstelle zwischen dem Flughafen Frankfurt und der Lufthansa am Terminal 1 des Frankfurter Airports. Die FraAlliance konzentriert sich auf die kundenzentrische Produktentwicklung, um das Passagiererlebnis entlang der gesamten Reisekette zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb des Fundbüros am Flughafen Frankfurt/Main gemäß §§ 978 ff. BGB, insbesondere die selbständige Fundsachenabwicklung für den Auftraggeber, sowie die Bearbeitung von gefährlichen Gütern aus dem Reisegepäck.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 01.01.2024
Ausführungsende: ca. 31.12.2026
Die Leistung umfasst den Betrieb eines Fundbüros am Flughafen Frankfurt/Main gemäß §§ 978 ff. BGB, insbesondere die selbständige Fundsachenabwicklung für den Auftraggeber, sowie die Bearbeitung von gefährlichen Gütern aus dem Reisegepäck. Der Betrieb des Fundbüros umfasst darüber hinaus die Fundsachenabwicklung der Lufthansa Group Airlines. Darüber hinaus umfasst der Vertrag die Fundsachenabwicklung von am Flughafen Frankfurt/Main ansässigen Fluggesellschaften, sofern die Fluggesellschaft dies mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart hat. Die Fundsachenabwicklung umfasst hierbei im Wesentlichen die Zuordnung, d. h. die Ermittlung des Eigentümers einer Fundsache und Aufbewahrung und Lagerung der Fundgegenstände, sowie die Bearbeitung von Verlustmeldungen. Nach Ermittlung des Eigentümers einer Fundsache erfolgt die Übergabe oder – sofern möglich – der Versand an den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten. Aus Sicherheitsgründen muss der Auftragnehmer das Fundsachenhandling jederzeit nach dem Vier-Augen-Prinzip sicherstellen.
Im Jahr 2024 wird ein Vorkrisenniveau von insgesamt rund 46.000 Fundgegenstände erwartet. Diese beinhalten nicht die angefallenen Mengen an gefährlichen Gütern und verbotenen Gegenständen. Eine Bezifferung dieser ist nicht möglich. Der zu betreibende Aufwand für die Abwicklung dieser Mengen wird als marginal bewertet (max. 5 % des Gesamtaufwandes).
Für 2025ff. wird ungefähr eine Steigerung von rund 10 % ggü. Vorjahresniveau erwartet (50.600) Fundsachen. Zu beachten ist, dass das Aufkommen pro Monat stark variiert bzw. saisonalen Schwankungen unterliegt. So ist z. B. in den Ferienmonaten Juli bis Oktober mit einem höheren Aufkommen zu rechnen.
Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen sind die Hinweise unter VI.3 zu berücksichtigen. Interessierte Unternehmen müssen eine Vertraulichkeitserklärung einreichen.
Die Vertraulichkeitserklärung ist Bestandteil des Dokuments „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. "Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag".
zweimal um ein Jahr
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Sämtliche Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument " Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag sowie die darin geforderten Nachweise /
Erklärungen sind mit der Bewerbung einzureichen.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sowie der weiteren Eignungsnachweise müssen die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter verwendet werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von den für den Zuschlag in Aussichtgenommenen Bietern Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen:
- Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag sowie die darin geforderten Nachweise/Erklärungen
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Herkunftslandes
- Soweit zutreffend: Anlage 1 - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- Soweit zutreffend: Anlage 2 bis 4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes "Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag" zu belegen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes "Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag" zu belegen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
· in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
· in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
· dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens
und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
· dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen.
Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Anlage 1_Bewerber- / Bietergemein- schaftserklärung“ verwendet werden, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens
Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen.
Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sowie die Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) inkl. der darin geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbung einzureichen.
Die Übermittlung der Bewerbung bzw. die Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Zu beachten ist, dass für die Angebotsabgabe die Installation des Programms "ava.sign", welches Sie kostenfrei über iTWO tender herunterladen können, zwingend erforderlich ist.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Versendung der Vorabinformation nach § 134 GWB und des Zuschlagsschreibens erfolgt über die Vergabeplattform „iTWO e-Vergabe public“ bzw. das Bietertool „iTWO tender“. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Ergänzungen zum Verfahren
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der Dokumente „Verfahrensbedingungen“ und "Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag", verwiesen. Die Dokumente werden unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente "Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag" sowie die entsprechenden Anlagen 1 bis 4 heruntergeladen und in einem externen Programm (z. B. Adobe Reader) geöffnet und bearbeitet werden müssen. Die Dokumente lassen sich nicht im Browser (z. B. Chrome, Firefox) öffnen und bearbeiten.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Hinweis:
Bewerbungen können testweise vor Ablauf der entsprechenden Bewerbungsfrist abgegeben werden. Diese können dann zurückgezogen werden und die finalisierte Version kann abgegeben / hochgeladen werden.
Siehe hierzu auch die Online-Hilfe von RIB - Teilnahmeantrag zurückziehen (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmew_zurueckziehen.html).
Wenden Sie sich bei techn. Problemen bitte rechtzeitig an den RIB Support.
Die Hotline ist in der Zeit von Mo - Do von 08.00 - 18.00 Uhr und Fr. 08.00 - 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: 09001 / 1 44 33 0 für 1,95€/min. (aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen.)
Alternativ können Sie die kostenfreie "Support-Anfrage-Funktion" Ihres iTWO tender Accounts nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]