Bau-Projektmanagement und Bau-Controlling Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau-Projektmanagement und Bau-Controlling
Die Leistung des Auftragnehmers besteht in der fachlichen Unterstützung und Vertretung (Bauherrenvertretung) der Fachabteilung – Technisches Gebäudemanagement gegenüber Architekten, (Fach-) Planern, Behörden, Ausführenden und weiteren Projektbeteiligten bei der Vorbereitung und Durchführung von (Um-)Baumaßnahmen und (Um-)Bauprojekten am Standort Frankfurt.
Hingegen gehören Architekten- und Fachplanerleistungen nicht zum Leistungsspektrum.
Die Leistung des Auftragnehmers besteht in der fachlichen Unterstützung und Vertretung (Bauherrenvertretung) der Fachabteilung – Technisches Gebäudemanagement gegenüber Architekten, (Fach-) Planern, Behörden, Ausführenden und weiteren Projektbeteiligten bei der Vorbereitung und Durchführung von (Um-)Baumaßnahmen und (Um-)Bauprojekten am Standort Frankfurt.
Hingegen gehören Architekten- und Fachplanerleistungen nicht zum Leistungsspektrum.
Die KfW schätzt, dass über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ca. 2.640 Arbeitstage beauftragt werden, ohne diesbezüglich eine Abnahmeverpflichtung zu übernehmen.
Die KfW hat keine Pflicht, Abrufe zu tätigen, und gibt keine Zusagen o.ä. zur Anzahl oder zum Umfang von Abrufen oder zum Umsatz des AN. Vgl. Ziffer 5.2 der Leistungsbeschreibung.
Diese Schätzung stellt im Sinne der aktuellen Rechtsprechung eine verbindliche Obergrenze dar. Darüberhinausgehende Mengen dürfen aus dieser Rahmenvereinbarung nur im Wege einer Vertragsänderung gemäß § 132 GWB abgerufen werden.
Gemäß Ziffer 6.2 der Rahmenvereinbarung ist die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
(Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen)
zu 1.) Der Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bieters/der Bietergemeinschaft muss in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen haben.
Entspricht das Geschäftsjahr nicht gleichzeitig dem Kalenderjahr, gelten die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019/2020 - 2021/2022).
1. Ausreichende Anzahl von Fachkräften
2. Vergleichbare Referenzen
(Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen)
zu 1.)
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über
- mindestens 5 qualifizierte Mitarbeitende mit Projekterfahrung des Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen Bau-Projektmanagement gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2, die alle über die Mindestqualifikationen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung
sowie über
- mindestens 2 qualifizierte Mitarbeitende mit Projekterfahrung des Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen Bau-Controlling gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2, die alle über die Mindestqualifikationen gemäß Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung verfügen.
verfügen.
zu 2.)
I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit
DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MUSS ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
a) a) Die Referenzleistung hat die Erbringung von Referenzleistungen im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung, gemäß Leistungsbeschreibung, zum Gegenstand.
b) Die Referenzleistungen wurden nach dem 01.01.2020 erbracht.
II. Mindestanforderung
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN ALLESAMT ERFÜLLT SEIN, D.H. ES REICHT SOMIT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN (K.O. KRITERIEN) ERFÜLLT WIRD. EINE EINZELNE REFERENZ KANN ZUR ERFÜLLUNG MEHRERER MINDESTANFORDERUNGEN HERANGEZOGEN WERDEN. ES IST LEDIGLICH DARAUF ZU ACHTEN, DASS IM ERGEBNIS SÄMTLICHE MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WERDEN.
a) Es sind mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit (gemäß Ziffer I.) erfüllt und die Gesamtsumme aller Referenzen ein Projektvolumen in Höhe von mindestens 2.000.000 € netto umfasst.
( Unter „Projektvolumen“ ist ausdrücklich nicht der abgerechnete Auftragswert der erbrachten Dienstleistung des Bieters gemeint. Die KfW versteht darunter den Wert der Bauwerkskosten des Neu- oder Umbauprojektes, an dem der Bieter mitgewirkt hat, d.h. die Summe der Kostengruppen 200 – 500 nach DIN 276.)
b) Unter den 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen müssen mindestens 2 Referenzen von verschiedenen Referenzgebern stammen.
c) Unter den 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen muss mindestens 1 Referenz aufgeführt werden, welche ein Projekt zur Modernisierung oder dem Umbau von Zufahrts- oder Eingangsbereichen - unter Aspekten der Zutrittssicherheit und Barrierefreiheit - zum Gegenstand hat.
d) Unter den 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen muss mindestens 1 Referenz aufgeführt werden, welche die Tätigkeiten des Bau-Controlling und der Kostensteuerung sowie dem Qualitäts- und Risikomanagement gemäß Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung zum Gegenstand hat.
1. Der AN ist verpflichtet - gemäß Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung - hinreichend qualifiziertes Personal einzusetzen, um die Leistungen in der vorgegebenen Art, Güte und Zeit und innerhalb des beauftragten Volumens nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erbringen.
2. Die Kundenkorrespondenz findet in deutscher Sprache statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Angebots müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2.) Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten bzw. in das Formblatt „Referenzen“ eintragen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung im Bieterassistenten hierüber abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.