KA-BA VP 5.00 – EÜ K4946 Bauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59257
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA VP 5.00 – EÜ K4946 Bauleistungen
Müllheim
Stahlbeton 1.300 m³
Erdarbeiten 7.000m³
Rückbau Bestandbauwerk 650m³
Entsorgung Boden 4.700 t
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA VP 5.00 – EÜ K4946 Bauleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Müllheim
Stahlbeton 1.300 m³
Erdarbeiten 7.000m³
Rückbau Bestandbauwerk 650m³
Entsorgung Boden 4.700 t
Ort: Hartheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
LÄA 15 - Beprobung und Analytik zur Versickerungsfähigkeit von Boden im Mulden Bereich.
Der vorhandene Oberboden im Muldenbereich wird abgetragen und zur Beprobung zwischengelagert. Der anstehende Boden unter der Muldensohle muss beprobt werden, um festzustellen, ob er versickerungsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, muss es durch wasserdurchlässiges Material ersetzt werden. Das LV beinhaltet den Abtrag, die Zwischenlagerung und den Austausch des Bodens. Dennoch gibt es im LV keine Position für die Beprobung und Analytik zur Versickerungsfähigkeit von Oberboden.