Linienbündel "LOF-Ost" Referenznummer der Bekanntmachung: 4721
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvgof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "LOF-Ost"
Landkreis Offenbach
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Offenbach auf den Linien OF-85, OF-86, OF-87 und V86.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske der Hessischen Ausschreibungsdatenbank / des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
- Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf folgender Internetseite veröffentlicht: https://www.kvgof.de/fileadmin/pdf-downloads/nahverkehrsplan/20221221_kvgOF_NVP_2022.pdf
Zu weitere über den NVP hinausgehende Anforderungen und Standards sowie die ausreichende Verkehrsbedienung in Form von Fahrplänen wird auf nachfolgende Internetseite verwiesen: https://www.kvgof.de/ueber-die-kvgof/vorabbekanntmachungen/
- Es gilt der Tarif der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV-Tarif).
- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des RMV zu beteiligen.
Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gem. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG eingeht, wird der Auftraggeber die Leistungen als öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben. Dies erfolgt vrsl. in 2 Losen (Los 1: OF-85, Los 2: OF-86, OF-87, V86)