Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Biblis – Gernsheim
Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA202: Geändertes Bauverfahren Weichenerneuerung W435_411 FGE (LL 13)_W319 FGRO (LL 11)
Im Rahmen der Weichenerneuerung W435 und 411 FGE (Lean-Los 13), sowie W319 FGRO (Lean-Los 10) werden zusätzliche Leistungen zur Umsetzung notwendig. Es bedarf eines geänderten Bauverfahren bzgl. des Verladens des Altschotters ins Nachbargleis und des Entladens des Grundschotters vom Nachbargleis. Da keine Sperrpause für die Nachbargleise eingerichtet werden konnte, können diese Nachbargleise nicht zur Verfügung gestellt werden. Dies hat zur Folge, dass zusätzliche Flächen und Zufahrten für LKW hergestellt werden müssen, um die Massen aus dem Baufeld zum Zwischenlager zu transportieren. Der neue Grundschotter muss im Vorfeld an einem Zwischenlager angenommen und aufgehaldet werden. Im Anschluss wird der Grundschotter über Straßenlogistik ins Baufeld transportiert. Nach Beendigung der Arbeiten müssen die zusätzlichen Zufahrten und Flächen wieder zurückgebaut werden. Der AN musste für die Anlieferung per LKW zusätzliche Flächen und Zufahrten herstellen. Bei einem AN-Wechsel käme es zu einem erhöhten logistischen Aufwand. Außerdem ist der AN bereits mit Personal und Gerät zur Durchführung der Weichenerneuerung vor Ort. Vertraglich ist mit dem AN das Verladen des Altschotters ins Nachbargleis wie auch das Entladen des Grundschotters vom Nachbargleis vereinbart. Bei einem AN-Wechsel würde es zu Zusatzkosten kommen, da honorarminimierende Faktoren, wie Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungserbringung verloren gehen würden. Außerdem müssten dem AN nicht erstattbare Aufwendungen ersetzt werden.