Umbau Bf Müllheim Bauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50365
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Bf Müllheim Bauleistungen
Einbau Hilfsbrücken incl. Auflager 12 Stück
Baugrube mit Spundwandverbau 21.745 m³
Erdaushub 38.521 t
Gründung 2.521 m³
Geländebearbeitung 9.224 m³
Bauwerke 1.110 m³
Straßenbau 1.756 m²
Wegebau 800 m²
Abbruch Fahrbahn 3.920 m²
Entsorgung Erdaushub Z2 8.900 t
Entsorgung Erdaushub >Z2 3.110 t
Entsorgung Gleisschotter 2.070 t
Ausbau Rechenanlage 88,5 m²
Ausbau 525 m³
Ausbau 385 m²
Rückbau SÜ 64 m³
Rückbau EÜ 235 m³
Zugangsrampe West 330 m²
Abbruch Stahlbeton 190 t
Baugrube mit Spundwandverbau 300 m²
Schachtbauwerk 25 m³
2014-DE-TM-0094-M.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umbau Bf Müllheim Bauleistungen
Ort: Meißenheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 76316
Land: Deutschland
Ort: Hartheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 76316
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Umbau Bf Müllheim Bauleistungen
Einbau Hilfsbrücken incl. Auflager 12 Stück
Baugrube mit Spundwandverbau 21.745 m³
Erdaushub 38.521 t
Gründung 2.521 m³
Geländebearbeitung 9.224 m³
Bauwerke 1.110 m³
Straßenbau 1.756 m²
Wegebau 800 m²
Abbruch Fahrbahn 3.920 m²
Entsorgung Erdaushub Z2 8.900 t
Entsorgung Erdaushub >Z2 3.110 t
Entsorgung Gleisschotter 2.070 t
Ausbau Rechenanlage 88,5 m²
Ausbau 525 m³
Ausbau 385 m²
Rückbau SÜ 64 m³
Rückbau EÜ 235 m³
Zugangsrampe West 330 m²
Abbruch Stahlbeton 190 t
Baugrube mit Spundwandverbau 300 m²
Schachtbauwerk 25 m³
Ort: Meißenheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
LÄA 26 - AOL 26 vom 08.04.2022:
Erstellung genehmigungsfähige Ausführungsplanung eines Verbaus als Voraussetzung für Abbruch Empfangsgebäude
Herstellung Verbau für Abbruch Empfangsgebäude
Abbruch Empfangsgebäude
Für die Neuerstellung des Bahnsteig Gleis 3 im Bahnhof Müllheim ist der Abbruch des vorhandenen Empfangsgebäudes Vorraussetzung da sich beide Bauwerke überschneiden. Zur Sicherung der Lasten aus dem Eisenbahnbetriebs ist weiterhin notwendige Vorausetzung hierfür die PLanung und Herstellung eines Verbaus. Die Leistung ist kurzfristig (Einhaltung der Sperrzeiten der Bahnsteige) sowie in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den beauftragten Arbeiten (teilweise in Sperrpausen) zu erbringen. Eine Beauftragung an einen Dritten würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Diese Verzögerungen wären erheblich, da hierfür neue Sperrpausen beantragt und freigegeben werden müssten. Folge wäre ein gestörter Bauabalauf mit sich daraus ergebenden erheblichen Zuxsatzkosten aus längerer Personal- / Gerätevorhaltung etc.