Hof Hbf, EZVA Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67313
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hof Hbf, EZVA
Die DB Energie GmbH betreibt in Hof im Bahnhofsbereich eine vorhandene EZVA (QNHO--EZ01). Diese wird aus dem eigenen 50 Hz 20kV-MS-Netz eingespeist und übernimmt die Stromversorgung der abgestellten Zügen in diesem Bereich. Das Projekt umfasst den Ersatzneubau dieser EZVA.
Die Baustelle befindet sich in Bayern in der Gemeinde Hof (Saale) im Bereich des Hbf an der Strecke 5100 (Bamberg - Hof) von Bahn-km 126,9 – 127,5. Das Stationsgebäude der neuen EZVA (QNHO--EZ02) wird südöstlich in der Nähe der vorhandenen EZVA (QNHO--EZ01) errichtet (siehe Lageplan Anlage 3.3.2).
Eine Zufahrt aus dem öffentlichen Bereich bis zur EZVA QNHO--EZ01 ist über die Zufahrt aus Rich-tung der Bahnhofsstraße bzw. der Straße „Am Betriebswerk“ gegeben. Diese dient auch als Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge entsprechend des ortsunabhängigen Brandschutzkonzeptes der DB Ener-gie GmbH. Eine direkte Zufahrt zum neuen Standort des EZVA-Stationsgebäudes QNHO--EZ02 ist nicht gegeben.
Die DB Energie GmbH betreibt in Hof im Bahnhofsbereich eine vorhandene EZVA (QNHO--EZ01). Diese wird aus dem eigenen 50 Hz 20kV-MS-Netz eingespeist und übernimmt die Stromversorgung der abgestellten Zügen in diesem Bereich. Das Projekt umfasst den Ersatzneubau dieser EZVA.
Die Baustelle befindet sich in Bayern in der Gemeinde Hof (Saale) im Bereich des Hbf an der Strecke 5100 (Bamberg - Hof) von Bahn-km 126,9 – 127,5. Das Stationsgebäude der neuen EZVA (QNHO--EZ02) wird südöstlich in der Nähe der vorhandenen EZVA (QNHO--EZ01) errichtet (siehe Lageplan Anlage 3.3.2).
Eine Zufahrt aus dem öffentlichen Bereich bis zur EZVA QNHO--EZ01 ist über die Zufahrt aus Rich-tung der Bahnhofsstraße bzw. der Straße „Am Betriebswerk“ gegeben. Diese dient auch als Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge entsprechend des ortsunabhängigen Brandschutzkonzeptes der DB Ener-gie GmbH. Eine direkte Zufahrt zum neuen Standort des EZVA-Stationsgebäudes QNHO--EZ02 ist nicht gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI67313". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI67313". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Bedingungen und Kriterien siehe in Unterlagen "Bietereigenerklärung_208.1220V04" und "Formblatt Teilnahmeantrag 23FEI67313". Diese Unterlagen sind auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.