BIM-Bestandsvermessung - Kapazitive Optimierung Bf Lehrte (KNL) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66084
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Bestandsvermessung - Kapazitive Optimierung Bf Lehrte (KNL)
BIM-Bestandsvermessung - Kapazitive Optimierung Bf Lehrte (KNL)
Lehrte
BIM-Bestandsvermessung - Kapazitive Optimierung Bf Lehrte (KNL)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Hiermit erklären wir, dass
-kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-wir in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohnge-setz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen sind
Hiermit erklären wir, dass
dass in unserem Unternehmen / Unternehmen der Bietergemeinschaft
-wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-wir keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen haben,
die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
-dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder
eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeiten gelten für alle drei Lose und dienen als Voraussetzungen für die Bewerbung.
Hiermit erklären wir, dass die vorgesehenen Mitarbeiter umfassende Erfahrungen in der Vermessung von Eisenbahnanlagen insbesondere in den Bereichen Vermarkung und Vermessung von Gleisvermarkungspunkten, geodätische Aufnahme von Gleis- und Zwangspunkten, geodätische Absteckung, geodätische Abnahmevermessung, Lichtraumvermessung.
1. Vermessungsingenieur ……………………………………………………….…….(Name)
Ingenieur für Geodäsie/Vermessung mit Erfahrungen in der Aufnahme von Bestandsanlagen. Die Projekte haben mindestens eine Dimension von mehr als einen Kilometerstreckengleis. Nachweis von mind. 3 Projekten in den letzten 2 Jahren.
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss für Vermessung/Geodäsie (kein Techniker). Projektnachweise sind als Anlage beizufügen.
Vermessungsingenieur ……………………………………………………….…….(Name)
Erfahrungen in der BIM-Vermessung in den Infrastrukturprojekten und in der Erstellung von BIM-Model-len für Projekte mit einer Dimension mindestens von mehr als einen Kilometerstreckengleis. Die Pro-jekte sollen auch mit einem Wertumfang von mindestens 150.000 TEUR je Projekt.
Nachweis der Durchführung von mind. 3 Projekten in den letzten 3 Jahren.
Vermessungsingenieur ……………………………………………………….…….(Name)
Erfahrungen in der Erstellung von Festpunktfeldern (DB_REF-Referenznetz). Es sind mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 2 Jahren für die Erstellung von DB_REF-Referenznetzen mit PS0- und PS1-Punkten nachzuweisen. Als ein Referenzprojekt zählt eine erfolgreich in der Anwendung NXO-Net abgeschlossene Bearbeitung. Der positive Projektabschluss in NXO-Net ist in Form der NXO-Net Bestätigungs-Emails (Nachweis das Projekt erfolgreich übernommen – „Projekt übernommen“) inkl. der Berechnungsdaten und des Koordinatenverzeichnisses nachzuweisen.
Vermessungsingenieur ……………………………………………………….…….(Name)
Erfahrungen in der Erstellung von Festpunktfeldern (DB_REF-Verdichtungsnetz Gleisvermarkungs-punkte). Es sind mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 2 Jahren für die Erstellung von DB_REF-Verdichtungsnetzen mit PS4-Punkten (Gleisvermarkungspunkten) nachzuweisen. Als Nach-weis zählt jeweils ein Ausgleichungsprotokoll ein Koordinatenverzeichnis.
Hiermit erklären wir, dass
-in unserem Unternehmen mindestens 2 ausgebildete Vermessungstechniker mit je mindestens 2 Jahren Praxiserfahrung in der Aufmessung von Bahnanlagen beschäftigt sind
-unsere Mitarbeiter Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Aufnahme von Eisenbahninfrastrukturanlagen
-alle in diesem Teilnahmeantrag benannten Mitarbeiter Erfahrungen im Umgang mit den DB-Schnittstellen-Dateiformaten der Programmsysteme Verm.esn und GNDEdit besitzen
Wir erklären hiermit,
dass wir den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(http://www.deutschebahn.com/file/2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(http://www.bme.de/fileadmin/pdf/Pressemeldungen/2008_11_10_BME_Verhaltensrichtlinie CoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, einhalten werden.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwen-dung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unter-fallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mit nachfolgender Unterschrift bestätigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dass sämtliche in den beigefügten Teilnahmeunterlagen enthaltenen Erklärungen und Angaben vollständig und wahrheitsge-mäß sind. Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Gleichzeitig bestätigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Verfügbarkeit der benannten Personale
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.