81292960-Akademieweite Entwicklung, Umsetzung und Überarbeitung von WBT Referenznummer der Bekanntmachung: 81292960
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81292960-Akademieweite Entwicklung, Umsetzung und Überarbeitung von WBT
Gegenstand der Leistungsvergabe ist die Neuerstellung und Überarbeitung von webbasierten Trainings (WBT).
Alle WBT werden im SCORM-Standard (vgl. Anlage (A)) entwickelt. Nach abgeschlossener Entwicklung stellt der AN das WBT sowohl im SCORM-Format, als auch die Quelldateien inkl. Mastertexte und eventueller Bildnachweise zur Verfügung. Auf Wunsch werden Offlineversionen des WBT durch den AN erzeugt.
Folgende Leistungen werden erwartet: Beratung und Konzeption; Erstellung von WBT, Anpassung/Überarbeitung bestehender WBT, Testen von WBT sowie die Übersetzung von WBT. Die Übersetzung erfolgt in der Regel von Deutsch nach Englisch / Französisch / Spanisch, kann in Ausnahmefällen jedoch auch von Englisch / Französisch / Spanisch in die übrigen Sprachen erfolgen.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
1. Beratung und Konzeption zu WBT
Auf Wunsch erfolgt vor der Erstellung eines WBT eine Beratung zu den Umsetzungsmöglichkeiten der fachlichen Inhalte in einem WBT. Zur Untermalung der vorgeschlagenen Umsetzung werden, sofern möglich, Beispiele vergleichbarer WBT gezeigt.
Gemeinsam mit den AIZ-Produktverantwortlichen, sowie mit den Fachexpert:innen wird zunächst ein Grobkonzept und anschließend ein Feinkonzept entwickelt. Dazu werden die bereit gestellten Inhalte analysiert und durch den AN aufbereitet. Die Qualität und Quantität der bereit gestellten Inhalte varriert je nach WBT und kann von unstrukturierten Dateisammlungen bis hin zu ausgearbeiteten Konzepten reichen.
2. Erstellung von WBT
Auf Basis der entwickelten oder selbst erstellten Konzepte wird das WBT umgesetzt. Zu Beginn erarbeitet der AN federführend mit den Akteur:innen der AG einen Projektplan zur Umsetzung des WBT.
WBT in der GIZ enthalten in vielen Fällen Videos, Grafiken und/oder Audios. Viele der Inhalte müssen für die WBT erstellt werden. Der AN ist in diesen Fällen für die Produktion der Inhalte verantwortlich.
Bei interaktiven WBT ist ein barrierearmer Reader zu erstellen der durch Kolleg:innen mit bspw. Seh- oder Motorikbeeinträchtigungen bearbeitet werden kann.
Bei der Entwicklung der WBT sind die Gestaltungsrichtlinien der AIZ zu berücksichtigen (vgl. Anlage (B)).
In der Regel gehen wir von folgendem Ablauf (Arbeitspaketübergreifend) aus:
- Startworkshop (inkl. Fachexpert:innen, Produktverantwortlichen und ggf. weitere Beteiligte) für detaillierte Zeit- und Ressourcenplanung, Klärung didaktischer Herangehensweise und grundsätzlichem Aufbau des WBT, etc.
- Ggf. Grobkonzeptentwicklung
- Feedback durch Zielgruppe, Einarbeiten von Rückmeldungen und Abnahme Grobkonzept
- Entwicklung Feinkonzept / Drehbuch
- (Feedbackschleife
- Abnahme Feinkonzept/ Drehbuch
- Umsetzung der ersten Sprachversion & Korrekturschleifen (bis zu 3)
o Ein Demo-/Beta-Modul entwickeln und sich Feedback geben lassen, Rückmeldungen einarbeiten und für weitere Module berücksichtigen
o Hier sind ggf. zeitliche Engpässe auf Seite der Fachexpert:innen zu beachten
- Abnahme der ersten Sprachversion
- Ggf. Umsetzung weiterer Sprachversionen inkl. Korrekturschleifen für die übersetzten Inhalte
- Abnahme der Sprachversionen
Derzeit sind zwei Neuentwicklungen in Planung:
- Wirkungsorientiertes Monitoring
Bei diesem zu entwicklendem WBT liegt eine Handreichung der Fachseite vor. Das WBT dient dazu, die Grundlagen für folgende Webinare zu legen und richtet sich an Mitarbeiter:innen im Ausland.
- BMZ Berichterstattung
Hier liegt als Grundlage eine PDF-Datei vor. Die PDF wird bereits im Trainingskontext genutzt und soll ggf. durch ein WBT ersetzt werden.
Es wird mit weiteren Neuentwicklungen gerechnet, die wir derzeit noch nicht genauer benennen können.
3. Anpassung von bestehenden WBT
Neben der Entwicklung von neuen WBT müssen auch bereits bestehende WBT angepasst werden. Die AG stellt in diesen Fällen die "Quelldateien" (im Autorentool bearbeitbare Formate) zur Verfügung. Sollten diese nicht vorliegen, wird die Überarbeitung als "Neuerstellung" gewertet.
Bei den Anpassungen kann es sich um:
- Inhaltliche Aktualisierungen
- Linkanpassungen
- Technische Fehlerbehebungen
handeln.
4. Tests von WBT im LMS der AG
Nachdem die WBT im Tool des AN fertig gestellt und getestet wurden, werden sie durch die AIZ-Produktverantwortlichen in unser LMS learning.giz (von ecadia) eingestellt. Der/die Produktverantwortliche erstellt einen Testplan, der durch den/die AN abzuarbeiten ist.
Der/die AN erhält einen personalisierten Testzugang als "Lerner:in", um die vom ihm/ihr entwickelten WBT technisch in learning.giz zu testen.
Der/die Produktverantwortliche führt nach den abgeschlossenen Tests eine finale Abnahme durch und gibt das Produkt frei.
5. Übersetzung von WBT
Die bestehende erste Sprachversion i.d.R. auf Deutsch, in Ausnahmen ggf. in Englisch, Spanisch oder Französisch, wird durch den AN inkl. aller Medien übersetzt und als WBT der AG zur Verfügung gestellt. Die Übersetzung erfolgt nachdem die erste Sprachversion durch die AG (fachliche Expert:innen und Produktiverantwortliche) final abgenommen wurde.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands (nicht älter als 6 Monate)
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 300.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 5 Personen
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 300.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 5 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 15.000 EUR
2. Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiete WBT Erwachsenenbildung in den letzten 3 Jahren.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 15.000 EUR
2. Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiete WBT Erwachsenenbildung in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y16K6TL63
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. die antragstellende Person den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der/dem Auftraggeber/in gerügt
werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der/dem Auftraggeber/in gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der/des Auftraggeber/in, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.